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Geburtsort und Geburtsland

Die Fachabteilung hat am 31.03.2022 folgende Konkretisierungen der Frage Geburtsort und Geburtsland getroffen. Grundsätzlich sprechen die KMBeKen der Zeugnisse davon, dass der Geburtsort ergänzt werden kann. Dies liefert den Schulen ein Ermessen. Folgende Punkte können dazu führen, dass die bloße Angabe des Geburtsortes (z.B. Athen, Aksaray, München, Kirchdorf)

1) Bildung des richtigen Geburtsorts

Grundsätzlich reicht als Angabe der Geburtsort in Zeugnis, Bescheinigungen oder Urkunde. Ausnahmen:

  • ausländischer Geburtsort
    • bekannte Orte (z.B. Athen) hier kann auf den Zusatz „Athen / Griechenland“ verzichtet werden.
    • unbekannte Orte (z.B. Aksaray) hier soll der Zusatz „Aksaray / Türkei“ erfolgen.

  • deutscher Geburtsort, mehrdeutig oder mehrfach vorhanden
    • innerhalb Bayerns kann die Angabe des Landkreises erfolgen, z.B. München / Landkreis Passau (ja, es gibt diesen gleichlautenden Namen wirklich), während für die Landeshauptstadt München der Zusatz sinnvollerweise entfallen kann)
    • außerhalb Bayerns kann die gröbste Unterscheidungsangabe erfolgen, z.B. (Neustadt / Hessen, Neustadt / Sachsen). Dies kann das Bundesland oder der Landkreis sein

2) Erfassung in ASV

Die Zeugnisschablonen geben grundsätzlich nur das Feld Schüler > Grunddaten > geboren in aus. Das Feld Geburtsland wird nicht ausgewertet. Es obliegt den Schulen, die ggf. nötige Information zu Landkreis, Bundesland oder Land der Geburt im Feld „geboren in“ zu erfassen.