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Zweitschriften, Änderungen von Namen

1. Rechtliche Grundlage von Zeugnisänderungen

Zweitschriften von Zeugnissen ist im KMS II.1 - BS4422 - 6a.27659 vom 27.10.2014 geregelt. Erforderlich sind Zweitschriften, bei

  • Verlust des Originalzeugnisses
  • Zeugenschutz (Zuständigkeit: Schulaufsichtsbehörden)
  • Änderung des Nachnamens wegen Adoption eines Kindes oder Erwachsenen
  • Änderung des Vornamens aufgrund des Transsexuellengesetzes (TSG)

In den letzten beiden Fällen muss eine Zweitschrift mit angepassten Namen und angepasster Form männlich / weiblich erstellt werden. NICHT erlaubt ist eine Zweitausfertigung bei Namensänderung wegen Eheschließeung oder Lebenspartnerschaft oder dann, wenn das neue Zeugnis keine Änderungen enthalten würde.

2. Erstellung einer Zweitschrift in ASV

  • Verwendung der aktuellen, heute gültigen Zeugnisschablone
  • Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses
  • „gezeichnet …“ anstelle der Unterschrift des früheren Schulleiters / der führeren Schulleiterin
    Dies kann über das Feld „Zeugnisunterschrift 1. und 2. Zeile“ beim zeugnisszeichnenden Lehrer vorübergehend auf manuell umgestellt und ergänzt werden.
  • Bemerkungstext: „Diese Ausfertigung tritt an die Stelle des [txtZeugnisart, z.B. Abschluss]zeugnisses vom [txtAltesZeugnisdatum]“
  • Methode 1: Fiktive Anlage eine Schülers in ASV und Druck der Zweitschrift
  • Methode 2: Drucken einer Zweitschrift auf Basis eines aktuellen Schülers, dann Export als PDF-Datei und Bearbeitung mit einem PDF-Editier-Programm auf die Daten der Zweitschrift

3. Unterschied: Abdruck, Duplikat, Kopie, Zweitschrift

ASV kennt im Zeugnisdruck-Dialog vier Arten von Drucksätzen. Für die Beruflichen Schulen gilt:

  • Abdruck - wenn ein zweites Zeugnis ausgedruckt, aber nicht unterschrieben wird oder wenn eine Vervielfältigung des Zeugnisses angefertigt wird. Die Stücke sind jeweils als Abdruck zu kennzeichnen.
  • Duplikat - unüblich
  • Kopie - unüblich
  • Zweitschrift - wenn ein neues Zeugnisexemplar erstellt wird, das ein verlorenes oder zu korrigierenden Originalzeugnis ersetzt

4. Beispiel: Neues Zeugnis nach Geschlechtsumwandlung

Dieses Beispiel zeigt die notwendigen Anpassungen zur Ausstellung einer Zweitschrift, welche das ursprüngliche Zeugnis ersetzt. Geschlecht damals war männlich, jetzt weiblich:

  • Anlage des Schülers nur zum Zeugnisdruck in einer passenden Fachklasse
  • Geschlecht = neues Geschlecht
  • Vorname(n) = neue Vorname(n)
  • Verwendung der heute gültigen Zeugnisschablone (auch wenn diese anders aussehen mag)
  • Verwendung der alten Fächernamen (ggf. anlegen über schuleigene Fächer)
  • Druck des Zeugnisses mit Vermerk „Zweitschrift
  • Druckdatum = heutiges Datum
  • Unterzeichner = heutige Schulleitung
  • Bemerkungstext: [Schulort], [Zeugnisdatum_ALT], gezeichnet [Schulleitung_ALT], OStD. Diese Ausfertigung tritt an die stelle des Abschlusszeugnisses vom [Zeugnisdatum_ALT].

5. Word-Blankomuster für Zweitschriften

Für ausgewählte Schularten und Abschlusszeugnisse stehen leere Worddateien zur Verfügung. Diese orientieren sich an den aktuell gültigen KMBeKen und können per Hand ausgefüllt werden. Dadurch entfällt die Pflicht, den Schüler in ASV fiktiv anzulegen, was für einzelne Schüler schneller gehen wird. Bei JVA-Insassen darf sich die Gefangenschaft nicht an Hand des Zeugnisses ergeben.