Zur Oktoberstatistik bekommen Sie eine Abgleichdatei, mit der Unterschiede im Datenstand zwischen Schule und StMUK abgeglichen werden sollen. Bitte führen Sie den Abgleich unbedingt durch und achten Sie dabei insbesondere auf unterschiedliche PKZs!
Bitte überprüfen Sie bei einer Differenz die PKZ anhand des Lehreraktes. Falls dies nicht möglich ist oder dennoch Unklarheit herrscht, wenden Sie sich an die zuständige Regierung.
Es ist für die spätere Datenmeldung US äußerst wichtig, dass die PKZs korrekt und aktuell sind.
Hintergrund:
Falls z. B. eine andere Lehrkraft als ursprünglich geplant eingestellt oder zugewiesen wurde, kam es im Schulalltag nicht selten vor, das vergessen wurde, neben dem Namen auch das Geburtsdatum – und damit die PKZ – der Lehrkraft zu ändern. Wurde die Lehrkraft auch von einer anderen Schule gemeldet, wie es bei Aushilfen häufig vorkommt, hat diese Lehrkraft in ASD zwei unterschiedliche PKZs und wird dort doppelt geführt. Da die Lehrerzuweisung später jedoch von ASD zur ASV geschehen soll, kann dies zu großen Problemen führen.
Bei neuen Lehrkräften muss ein Zugang erfasst werden (Ausnahme: Lehramtsanwärter und unterhälftig Beschäftigte). Bei Lehrkräften, die die Schule verlassen, muss ein Abgang eingetragen werden.
Achten Sie darauf, die Felder „Anrechnungen“, „Ermäßigung“ und „andere Schule“ zu pflegen!
Sind Sie mit der Pflege der WinLD-Daten fertig, können Sie die Daten für die ASV exportieren.