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Hinweis zu Angeboten des offenen Ganztags (ab Jgst. 5)

05.10.2022 16:00

Sollten Schüler in Brückenklassen an Gruppen des offenen Ganztags ab Jgst. 5 teilnehmen und aufgrund dieser Schüler weitere OGT-Gruppen genehmigungsfähig sein, könnten verschiedene Plausiprüfungen unberechtigterweise anschlagen. Grund hierfür ist, dass Schüler mit Jahrgangsstufe „Vorklasse“ bei der Plausiprüfung leider unberechtigterweise nicht mitgezählt werden.

Für die Beantragung von PL-Ausnahmen in diesen Fällen gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren: Eine Bestätigung der Ganztagskoordinatoren ist nicht notwendig. Geben Sie bitte lediglich die Fehler-IDs und den Namen der für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinatorin / des zuständigen Ganztagskoordinators an.

Viele Grüße
Ihr ASV-Team