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Berechnungsart: Einzelnoten/Einzelwert (e/e)

Bei der Berechnungsart Einzelnoten/Einzelwert wird das Mittel aus allen Noten berechnet, die unterhalb dieser Kategorien liegen. Es werden die Gewichte der Noten, der Prüfungen sowie der darübergelegenen Kategorien berücksichtigt. Der entscheidende Punkt ist, dass keine Zwischenschnitte in die Berechnung eingehen, der Schnitt wird also direkt (unter Berücksichtigung der Gewichte) aus allen untergeordneten Noten berechnet.

Berechnungsart Einzelnoten (einfache Gewichtung)


Bei einer Berechnung auf Einzelnoten/Einzelwert (e/e) werden die Durchschnitte der Kategorien zunächst anhand der einzelnen Noten und deren Gewichtungen berechnet. In diesem Beispiel zunächst großer Leistungsnachweis (e/e) (1):
(2 + 3 + 1 + 4) ÷ 4 = 2,50. Dieses Ergebnis soll anschließend in die nächst höhere Prüfungskategorie weitergegeben werden.
Der Gesamtschnitt für das Intervall Jahreszeugnis ergibt sich aus der Berechnungsart Notenübersicht (e/e). Diese verwendet ebenfalls für die Berechnung alle Einzelnoten mit deren Gewichtungen. Es werden hierbei keine zuvor berechneten Schnitte aus den darunterliegenden Prüfungskategorien berücksichtigt.
(2 + 3 + 1 + 4 + 4 + 3 + 2 + 3 + 5) ÷ 9 = 3,0

Berechnungsart Einzelnoten (mehrfache Gewichtung)

In diesem Beispiel wird die Prüfungskategorie großer Leistungsnachweis 2-fach gewichtet und die Berechnung des Gesamtschnitts ändert sich.


Die Durchschnitte für großer Leistungsnachweis (e/e) und kleiner Leistungsnachweis(e/e) berechnen sich wie im oberen Beispiel, da die einzelnen Proben weiterhin 1-fach gewichtet werden. Auf Grund der 2-fach Gewichtung der Prüfungskategorie großer Leistungsnachweise (e/e) ergibt sich allerdings eine abweichende Berechnung für die Notenübersicht (e/e) (2) und somit auch eine andere Gesamtnote für das Intervall Jahreszeugnis.
(2·2 + 2·3 + 2·1 + 2·4 + 4 + 3 + 2 + 3 + 5) ÷ 13 = 2,85



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