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Belegung der Datenfelder

Im Bereich Anschriften haben die drei Checkboxen Hauptansprechpartner, auskunftsberechtigt und im Schriftverkehrverteiler Auswirkungen auf die Arbeit in ASV, im Besonderen auf die Arbeit mit Berichten.

  • Hauptansprechpartner: Jeder Schüler bekommt durch das Setzen des Hakens einen Hauptansprechpartner zugewiesen. Der Haken lässt sich nur bei einer Person im Datensatz setzen. Dies ist entweder der alleinige Erziehungsberechtigte oder einer der zwei erziehungsberechtigten Elternteile. Es empfiehlt sich den Haken einheitlich beim Erziehungsberechtigten auf dem ersten Anschriftenreiter zu setzen.
  • auskunftsberechtigt: Auskunftsberechtigt können mehrere Personen im Datensatz sein. Auskunftsberechtigte Personen erhalten schulische Auskünfte, etwa über den Notenstand, sowie schriftliche Mitteilungen der Schule. Im Normalfall sind beide Elternteile auskunftsberechtigt, beide Elternteile bekommen somit den Haken gesetzt. Dies kann sich jedoch etwa nach Trennung der Eltern ändern und muss dann entsprechend angepasst werden.
  • im Schriftverkehrverteiler: Personen im Datensatz, bei denen dieser Haken aktiviert ist, bekommen Post von der Schule. Berichte in ASV orientieren sich an dieser Auswahl, z.B. wenn Adressen automatisch eingefügt werden sollen. Soll an diese Person Post verschickt werden, muss hier ein Haken gesetzt werden.