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Schulische Daten - Grundsprengel

Der Grundsprengel legt den regionalen Einzugsbereich einer Schule fest. Hier gelten Schüler als Sprengelschüler. Die Kommune der Schule trägt für Schüler, die aus diesem Einzugsbereich kommen, den finanziellen Aufwand. Bei Schülern deren gewöhnlicher Aufenthaltsort sich außerhalb des Grundsprengels einer Schule befindet, kann es sich um Gastschüler. Diese müssen im Modul Schüler auf dem Reiter Gastschüler erfasst werden.

Der Grundsprengel einer Schule ändert sich in der Regel nicht. Nach der ADÜ aus WinSD/LD muss der Grundsprengel neu eingetragen werden. Änderungen können auch nach Bildung von Schulverbünden nötig sein.

Änderungen

Fügen Sie einen neuen Datensatz hinzu. (1) Klicken Sie das blaue Info-Icon neben dem Feld Kennzeichen. Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, das bayerische Gemeinden mit ihrer GKZ auflistet. Suchen Sie Ihre Gemeinde über die Suchfunktion oder tragen Sie die GKZ direkt ein. Neben dem Feld der GKZ erschein nun die zugeordnete Gemeinde, in den Stammdaten werden weitere Daten automatisch eingefügt. Das Gültigkeitsdatum (2) beginnt mit einem aktuellen Schuljahr und dem vorbelegten Wert im Jahr 2099. Im Navigator (3) ist nun der Schulnummer eine GKZ zugeordnet. Speichern Sie den Datensatz.

Bei Schulverbünden müssen weitere Datensätze für die verschiedenen Orte im Schulverbund angelegt werden. Das Gleiche gilt für Schulen mit einem Einzugsgebiet von z.B. mehreren Stadtteilen. Müssen Sie einen Ort entfernen, wählen Sie diesen im Navigator und löschen Sie den Datensatz.