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Abgangsgründe

Schulwechsel von Lehrkäften innerhalb Bayerns kann ASD automatisiert richtig bestimmen.

In wenigen Fällen ist eine Meldung der Schule im Bereich Zugang/Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz XX/XX (also im aktuellen Schuljahr und nicht im Vorjahr) jedoch zwingend erforderlich:

  • Tod
  • Dienstunfähigkeit
  • Ruhestand
  • Wechsel anderes Bundesland
  • Ausländische Lehrkraft kommt aus dem Ausland oder geht zurück ins Ausland

Sollte Unsicherheit darüber bestehen, ob ein Zu- oder Abgang zu melden ist, ist im Zweifel der Zu- bzw. Abgang in ASV einzutragen.