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Stichtag für Bildungsgang (vorheriges Schuljahr)

Schüler, die an Förderzentren kurz nach Schuljahresbeginn neu aufgenommen werden, lösen bei der Plausi-Prüfung folgende Fehlermeldung aus:
„Der am Stichtag des vorherigen Schuljahres besuchte Bildungsgang #…# fehlt.“

Hierfür gibt es folgende Vorgaben:

1. Schüler, die erstmalig eingeschult werden, bekommen somit auch erstmalig einen Schülerstatus.
Rechtlich beginnt dieser mit dem Beginn des Schuljahres, also am 01.08., unabhängig von der Anmeldung.

2. Das Gleiche gilt für Schüler, die zum Schuljahreswechsel auch die Schule wechseln.
Sie sind dann mit Beginn des neuen Schuljahres Schüler der neuen Schule (wieder 01.08.), die alte Schule gibt einen Austritt am 31.07.


Schüler, die während des Schuljahres wechseln oder aufgenommen werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.