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SVE-Kinder

Grundsätzlich werden auch SVE-Kinder im Schülermodul geführt, obwohl es sich rechtlich nicht um Schüler handelt.

Reiter Unterricht

  • Auf dem Reiter Unterricht werden die Stunden als USE (Gruppenunterweisung der SVE eingetragen) im besonderen Unterricht verbucht, da die Unterrichtsart f in der Matrix nicht auswählbar ist.
  • Bei der Lehrkraft wird die SVE ebenso unter Besonderer Unterricht eingetragen
  • vgl. auch Lehrkräfte
  • Im Feld Teilnahme am RU ist OHNRU anzugeben.

Reiter Ein-/Austritt

  • Auf dem Reiter Ein-/Austritt im Bereich Einschulung (Beginn der Vollzeitschulpflicht) sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen. Die Bereiche Eintritt (hier gilt generell: 01.08.XX) und Austritt sind auszufüllen.
  • Wechselt ein SVE-Kind von der schuleigenen SVE in die 1. Klasse, so wird kein Austrittsdatum gesetzt. Es kommt sonst zu Zählfehlern in der Statistik, da ausgetretene Kinder nicht mehr gezählt werden - auch wenn ein Wiedereintrittsdatum gesetzt wird.
  • Für Schüler der SVE dürfen in der Regel keine Vorjahrgangsstufen gesetzt werden. Dies kann über die Konsistenzprüfung 2.1 (Vorjahrgangsstufe setzen) korrigiert werden. Für SVE-Kinder, die im Vorjahr schon an der Schule in der SVE waren, wird beim Schuljahreswechsel automatisch die Vorjahresjahrgangsstufe SVE gesetzt.

Reiter Schuljahr

  • Auf dem Reiter Schuljahr sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen.
  • Das Feld Organisationsform SVE auf dem Reiter Erweiterungen muss allein für alle SVE-Kinder befüllt sein.

Reiter Erweiterungen

  • Auf dem Reiter Erweiterungen sind die tatsächlichen Förderschwerpunkte des SVE-Kindes anzugeben (mindestens der bestimmende Förderschwerpunkt). Für SVE-Kinder sind nur die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zulässig.
  • ASV verweigert es Kinder, die zum „Schuljahresbeginn“ noch nicht 3 Jahre alt sind, anzulegen. Hier ist es ratsam das Geburtsjahr der Kinder anzupassen und sie am Tag des 3. Geburtstages real zu setzen.