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Schüler

Hier werden nur schulartspezifische Eingaben näher erklärt. Allgemeine Hilfen finden Sie hier.

Grunddaten

Bei regulärem Schulbesuch ergibt sich für jede Jahrgangsstufe ein bestimmter Altersbereich, der auf jeden Schüler zutreffen sollte. In Sonderfällen kann es jedoch sein, dass das Alter eines Schülers außerhalb dieses Normbereiches liegt. Überprüfen Sie, ob in den Grunddaten des Schülers das korrekte Geburtsdatum eingetragen ist und korrigieren Sie dieses, falls notwendig. In einigen Förderschwerpunkten verschiebt sich der Altersbereich durch den Besuch der Jahrgangsstufe 1A. Andere Förderschwerpunkte bieten direkt eine Berufsschulstufe an, wodurch das Austrittsalter der Schüler hier höher liegen kann.

Laufbahn

Probleme bei Jahrgangsstufe des Vorjahres 1A/Laufbahn DFK (Diagnose- und Förderklasse) vor allem bei Jahrgangsstufe 1A

Unter Umständen kann es zu fehlern bei Schülern kommen, die eine Jahrgangsstufe 1A bzw. 2A besucht werden. Hier meldet ASV: „Die Jahrgangsstufe des Vorjahres #…# passt nicht zum Bildungsgang im Vorjahr.“ Zu Lösung des Problemes gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Besonders in Support-intensiven Phasen wird die aktuelle Konsistenzprüfung 2.1 teilweise täglich um Funktionalitäten erweitert. Es lohnt sich also durchaus, über den Menüpunkt Datei / Verwaltung / Anwendungsdaten aktualisieren regelmäßig die neueste Version der Schnittstelle abzuholen.
  2. Konsistenzprüfung durchführen: Datei / Verwaltung / Schnittstellen –> Konsistenzprüfung 2.1 ausführen
  • Zur detaillierten Beschreibung gelangen Sie hier.

Sammeländerung Lehrplan

Um nicht jeden Schüler einzeln einen Lehrplan zuweisen zu müssen, kann man über die Konsistenzprüfung eine Sammeländerung durchführen. Nähere Informationen gibt es hier.

Für die verschiedenen Förderschwerpunkte gibt es verschiedene Lehrpläne. Nach § 22 VSO-F wird jeder Schüler nach einem Lehrplan unterrichtet. Ein blindes Kind mit bestimmendem FSP Sehen kann nach dem Lehrplan GS (z. B. normal begabte blinde Kinder), nach dem Lehrplan Lernen (z. B. lernbehinderte Blinde) oder auch nach dem Lehrplan GE (z. B. Taubblinde) unterrichtet werden.

Da der Lehrplan bisher nicht in WinSV geführt wird, muss dieser nun für jeden Schüler nachgetragen werden. Hierfür wird ein Modul in der Konsistenzprüfung zur Verfügung gestellt: Sammeländerung Lehrplan (nur FZ)

Störungen/Schwächen/Förderung

Die Werteliste gilt für alle Schularten und enthält derzeit alle Beeinträchtigungen und Formen, die § 34 BaySchO auflistet, sowie das Merkmal „Autismus-Spektrum-Störung“.

Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion)

Dieses Feld steht in ASV allen Schularten zur Verfügung. Förderzentren sollen hier nur dann eine Eintragung vornehmen, wenn der Schüler eine MSD-Förderung erhält; in diesem Fall ist der Förderschwerpunkt der Förderung anzugeben.

Benötigte Sprachförderung/Sonderpädagogische Förderung erforderlich

Etwaige Eintragungen in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt. Sie können als optional angesehen werden. Schüler am Förderzentrum benötigen eine sonderpädagogische Förderung entsprechend ihres Förderschwerpunktes.

Ein-/Austritt

Besuch einer Jahrgangsstufe 1A

Hier muss ein Häkchen erst gesetzt werden, wenn der Schüler die Jahrgangsstufe 1A derzeit besucht oder bereits besucht hat (vorher darf es nicht gesetzt werden: sprich in SVE und Jahrgangsstufe 1). Nur wenn das Häkchen korrekt gesetzt wird, kann die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht überprüft werden. Es gibt außerdem Plausi-Prüfungen, die abgleichen, ob das Alter eines Schülers zu seiner Jahrgangsstufe passt. Diese können auch nur dann zum richtigen Ergebnis kommen, wenn das Häkchen korrekt gesetzt ist.

Frühförderung / schulvorbereitende Einrichtung

Hier kann angegeben werden, wie viele Jahre ein Kind Frühförderung bekommen hat bzw. eine schulvorbereitende Einrichtung besucht hat. Diese Informationen werden nicht nach ASD übermittelt.

Erweiterungen

Ganztägige Betreuung / Förderung

Bei allen Schülern, die an einem Angebot des offenen oder gebundenen Ganztags teilnehmen, sind auf dem Reiter Erweiterungen Eintragungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche vorzunehmen. Die Höhe der staatlichen Förderung für offene und gebundene Ganztagsangebote hängt von der Art der Angebote, der Anzahl der Gruppen sowie der Anzahl der teilnehmenden Schüler ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.

Bereich Förderung (in Zeile Nr. 1 der Schwerpunkt)

Für jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein bestimmender Förderschwerpunkt anzugeben mit Ausnahme von Schülern, denen noch kein Förderschwerpunkt zugeordnet werden konnte. Treffen mehrere Förderschwerpunkte zu, so ist diejenige sonderpädagogische Förderung maßgeblich, die den größten zeitlichen Anteil ausmacht. Für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist an dieser Stelle „kein sonderpäd. Förderbedarf“ auszuwählen. Die Klasse ist dann (mit Ausnahme von SVE-Gruppen und Klassen für Kranke) als offene Klasse zu kennzeichnen.
Im Bereich Förderung (in Zeile Nr. 1 der Schwerpunkt) sind alle Förderschwerpunkte eines Schülers zu erfassen, wobei in Zeile 1 der bestimmende Förderschwerpunkt einzutragen ist.

SVE-Kinder

Grundsätzlich werden auch SVE-Kinder im Schülermodul geführt, obwohl es sich rechtlich nicht um Schüler handelt.

Besonderheiten:

  • Auf dem Reiter Unterricht werden die Stunden der Gruppenunterweisung der SVE eingetragen; diese Stunden müssen im besonderen Unterricht verbucht werden, da die Unterrichtsart f in der Matrix nicht auswählbar ist.
  • Im Feld Teilnahme am RU ist OHNRU anzugeben.
  • Auf dem Reiter Ein-/Austritt im Bereich Einschulung (Beginn der Vollzeitschulpflicht) sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen. Die Bereiche Eintritt und Austritt sind auszufüllen. Für Schüler der SVE dürfen keine Vorjahrgangsstufen gesetzt werden. Dies kann über die Konsistenzprüfung 2.1 (Vorjahrgangsstufe setzen) korrigiert werden.
  • Auf dem Reiter <Schuljahr> sind für SVE-Kinder keine Angaben zu machen.
  • Das Feld Organisationsform SVE auf dem Reiter Erweiterungen muss für alle SVE-Kinder (und darf nur für diese) befüllt sein.
  • Auf dem Reiter Erweiterungen sind die Förderschwerpunkte des SVE-Kindes anzugeben (mindestens der bestimmende Förderschwerpunkt). Für SVE-Kinder sind nur die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zulässig.

Autismus-Spektrum-Störung

Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung können eine Förderschule besuchen. Autismus-Spektrum-Störung ist dabei kein eigenständiger Förderschwerpunkt. Die Schüler werden in die Schule aufgenommen, die ihren sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann. Falls trotzdem keiner der Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung für den Schüler zutreffend ist, ist auf dem Reiter Erweiterungen „kein sonderpädagogischer Förderbedarf“ anzugeben. Die Autismus-Spektrum-Störung ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störung / Schwäche / Förderung einzutragen.

Vorgehensweise bei Jahrgangskombinierten Klassen

Beachten Sie hierfür die Dokumentation im Bereich Unterricht.

Besonderheiten bei Schülern der SVE-Gruppen

Im Schülermodul müssen die Schüler der SVE auf der Karte Unterricht, dort unter „Besonderer Unterricht“ zugeteilt werden. Bei der Lehrkraft wird die SVE ebenso unter Besonderer Unterricht eingetragen.

Nach der Altdatenübernahme kommt es bei Kindern einer SVE meist zu Problemen bezüglich der notwendigen Förderung. Dies liegt an der Auswahl in der WinSV - „Entwicklungsverzögert“. Dieser Eintrag wird in ASV nicht mehr angeboten. Im Schülermodul muss auf der Karte „Erweiterungen“ bei den SVE-Kindern der Eintrag zur Förderung aktualisiert werden. Auf der Karte 5 in der alten WinSD ist z.B. eingetragen: „ES“ (Entwicklungsverzögerung/ Sprache). Bei der ADÜ übernimmt ASV diesen Wert, hinterlegt ihn aber in roter Farbe und meldet einen Fehler. Lösung: Im Schülermodul Schüler anklicken, Karte Erweiterungen wählen. Dort unter Förderung den leitenden Förderschwerpunkt eintragen.