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Nicht unterrichtendes Personal (NUP)

Unter dem Menüpunkt Datei/Personal/Nicht unterrichtendes Personal wird das nicht unterrichtende Personal geführt.

Beispiel für NUP´s sind:

- Orthoptisten
- Pflegekräfte
- Therapiekräfte
- Vorpraktikanten
- Berufspraktikanten (nicht Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr > Lehrkräfte, da sie unterrichten)
- HPU´s werden nur dann in den NUP´s geführt, wenn sie nach vollen Stunden angestellt sind und keine UPZ haben.(Sonderfall)

Keine NUP´s sind:

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind sogenannte „Schulbegleiter“ (§ 40 (3) VSO-F) nicht zu melden.

Die Arbeitszeit des NUP ist in Wochenstunden (60-Minuten-Einheiten) anzugeben, wobei mit der Meldung der Unterrichtssituation lediglich über den Einsatz im schulischen Bereich berichtet werden soll. Für die Entscheidung, welche der Beschäftigungsarten vz, tz und wh anzugeben ist, ist ein Vollzeitstundenumfang von 38,5 Stunden zugrunde zu legen.

Beispiel: Ist eine Pflegekraft mit 19,25 Stunden im schulischen Bereich eingesetzt und erhält der Träger für 16 Stunden Personalkostenersatz, so ist als Beschäftigungsart tz anzugeben (da 19,25 : 38,5 = 0,5); durch Angabe der Einsatzarten P_PKE und P ist die Stundenbilanz ausgeglichen:

Adressen werden nach der Altdatenübernahme nicht übernommen und müssen im Pfad Datei-Personal-Nicht unterrichtendes Personal händisch nachgepflegt werden.

Erzieherpraktikanten

Unter dem Menupunkt Datei/Personal/Nicht unterrichtendes Personal werden auch Berufspraktikanten im Vorpraktikum der Erzieherausbildung (Erzieherpraktikanten) wie folgt erfasst:

Dienststatus
Rechtsverhältnis Angestellter befristet (ab)
Amtsbezeichnung sonstige (so)
Stammschule eigene Schulnummer
Beschäftigungsverhältnis/ -umfang, abgelegte Prüfung
BeschäftigungsartVorbereitungsdienst (vd)
Lehramt/abgelegte Prüfung Erzieher/Kinderpfleger (ez)
Arbeitszeitvertragsabhängig, i. d. R. 30 Stunden à 60 Minuten

Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr („Berufspraktikanten“) sind nicht als NUP, sondern im Lehrermodul zu führen.