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- | =====Probeuntericht===== | + | ======Probeuntericht====== |
- | Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, | + | Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, |
- | In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt. | + | ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ |
+ | ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ | ||
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+ | In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ | ||
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+ | Vgl. hierzu auch [[https:// | ||
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- | =====Schnupper-Unterricht===== | + | ======Schnupper-Unterricht====== |
Weit häufiger gibt es aber zwischen Förderschulen und Regelschulen die Situation, dass ein Schüler für ein oder mehrere Tage (max. 2 Wochen) „schnuppert“, | Weit häufiger gibt es aber zwischen Förderschulen und Regelschulen die Situation, dass ein Schüler für ein oder mehrere Tage (max. 2 Wochen) „schnuppert“, |