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fz:unterricht:probeunterricht [30.10.2020 21:21] – angelegt r.oecklfz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] (aktuell) tina.dersch
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-=====Probeuntericht=====+======Probeuntericht======
  
  
-Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.BFörderschule ) zugewiesen ist oder dass ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\+Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, dass...\\
  
-In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.+... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ 
 +... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ 
 +\\ 
 +In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ 
 +\\ 
 +Vgl. hierzu auch [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-33|VSO-F §33 (6)]] 
 +\\
  
-=====Schnupper-Unterricht=====+======Schnupper-Unterricht======
  
 Weit häufiger gibt es aber zwischen Förderschulen und Regelschulen die Situation, dass ein Schüler für ein oder mehrere Tage (max. 2 Wochen) „schnuppert“, um ggf. die Entscheidung des Förderortwechsels zu erleichtern.\\ Weit häufiger gibt es aber zwischen Förderschulen und Regelschulen die Situation, dass ein Schüler für ein oder mehrere Tage (max. 2 Wochen) „schnuppert“, um ggf. die Entscheidung des Förderortwechsels zu erleichtern.\\