Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
fz:unterricht:probeunterricht [30.10.2020 21:22] – [Probeuntericht] r.oeckl | fz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] (aktuell) – tina.dersch | ||
---|---|---|---|
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
- | Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, | + | Schulrechtlich gibt es den Probeunterricht (i.d.R. mehrere Monate) nur dahingehend, |
+ | ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ | ||
+ | ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ | ||
+ | \\ | ||
In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ | In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ | ||
\\ | \\ | ||
+ | Vgl. hierzu auch [[https:// | ||
\\ | \\ | ||