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fz:unterricht:probeunterricht [07.07.2022 09:36] – [Probeuntericht] joerg.tullyfz:unterricht:probeunterricht [07.11.2023 10:37] (aktuell) tina.dersch
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 ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\ ... entweder ein Schüler probeweise an eine Schule (z.B. Förderschule ) zugewiesen ist, oder\\
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 ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\ ... ein Schüler für mehrere Monate eine andere Schule besucht.\\
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 In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\ In beiden Konstellationen ist der Schüler dort auch angemeldet und der Schülerakt befindet sich an der „Probe-Schule“ (auch die Beförderung ist Aufgabe des zuständigen Sachaufwandsträgers der „Probe-Schule“ ). Der Schüler wird für diese Zeit an der „Probe-Schule“ geführt.\\
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-vgl. hierzu auch [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-33|VSO-F §33 (6)]]+Vgl. hierzu auch [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF-33|VSO-F §33 (6)]]
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