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Therapieunterricht

Unterricht

Kann ein Schüler wegen seines besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs in einzelnen Pflicht- oder Wahlpflichtfächern über einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen oder kann er dort nicht hinreichend gefördert werden, kann er statt des stundenplanmäßigen Unterrichts in diesen Fächern am Therapieunterricht teilnehmen (§ 39 (4) VSO-F). Zur Abbildung dieses Unterrichts steht das Unterrichtsfach Therapieunterricht (Kürzel TpU) zur Verfügung. Als Unterrichtsart ist p anzugeben. Schüler, die bereits in der Stichtagswoche am Therapieunterricht teilnehmen, sind in den nicht besuchten Unterrichten auszubuchen und dem Therapieunterricht zuzuordnen.

Lehrerstunden- bzw. Einsatzarten

Nimmt keiner der Schüler über einen längeren Zeitraum an einem Therapieunterricht teil, so ist für die Meldung der Lehrerstunden im Bereich „Anrechnungen, Fördermaßnahmen, Betreuung, Vertretungsreserven“ das Merkmal Angebote gem. § 39 (4) VSO-F (Kürzel THA) anzugeben bzw. – falls der Therapieunterricht nicht von Lehrkräften durchgeführt wird – eine der Einsatzarten Therapie (Stunden ohne PKE) (Kürzel T) und Therapie (Stunden mit PKE) (Kürzel T_PKE) auszuwählen.