Die in WinSD und WinLD vorliegenden Daten müssen nach ASV übertragen werden. Dieser Vorgang wird Altdatenübernahme genannt.
Er gliedert sich in folgende Abschnitte, die Sie normalerweise in der vorgegebenen Reihenfolge abarbeiten sollten.
Wichtiger Hinweis zum Thema LRSt:
In WinSD wurde beim Schüler entweder eine Lese-Rechtschreibstörung oder eine Lese-Rechtschreibschwäche eingetragen. Nach aktueller Rechtslage (BayEUG/BaySchO) ist diese Differenzierung nicht mehr vorgesehen. Aus diesem Grund sind nach der Altdatenübernahme in ASV alle Einträge bei den SchülerInnen zu prüfen und ggf. anzupassen.
Unterschieden werden:
Nach dem Import können Sie mit dem Anlegen von Benutzern der ASV fortfahren.
Hinweis: Versuchen Sie bei Problemen mit der Anzeige der Videos zunächst, ob diese in einem anderen Browser angezeigt werden können.
1. WinLD-Export
2. WinSD-Export
3. Schulscharfe Sicherung
4. ASV-Import
5. Prüfen des Importvorgangs in ASV
Nachträgliche Übernahme von Schülerdaten
Falls Bankleitzahlen, Kontonummern, IBAN und BIC aus den Altdaten übernommen werden sollen, bitte die hier beschriebene Anleitung befolgen. Falls die ADÜ bereits erfolgt ist, besteht mit einer der nächsten Lieferungen die Möglichkeit, diese Daten zu ergänzen.
Für Grund und Mittelschulen, die in einer gemeinsamen Verwaltung geführt werden, wäre folgendes Vorgehen bei der ADÜ(VS) anzuraten. Szenario alle Schüler in WinSV, zwei getrennte Lehrerdatein in WinLD.