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Beschulung von Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache

Überblick über mögliche Fördermaßnahmen im Bereich des Erwerbs der deutschen Sprache:

1. Fördermaßnahme für Vorschulkinder - der Vorkurs Deutsch

Der Vorkurs ist eine Fördermaßnahme für Vorschulkinder mit nichtdeutscher Erstsprache. Die seit dem Schuljahr 2005/06 umgesetzte Fördermaßnahme folgt den Erkenntnissen der Spracherwerbsforschung, die besagen, dass das Sprachenlernen besonders rasch und erfolgreich im Kleinkindalter erfolgt. Ausschlaggebend für die Einrichtung der Vorkurse waren vor allem die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien (z.B. PISA), die generell eine erhebliche Chancenungleichheit dieser Kinder nachwiesen, was durch den Bayerischen Bildungsbericht 2006 bestätigt wurde. Bei der Organisation und Durchführung der Vorkurse ist eine enge Kooperation der Bildungseinrichtungen Schule und Kindergarten erforderlich, da beide Institutionen gleichermaßen an der Umsetzung der Kurse beteiligt sind.

Link zur Dokumentation "Vorkurs Deutsch"

2. Fördermaßnahmen an Grund- und Mittelschulen

Für schulpflichtige ausländische Schüler und Aussiedlerkinder, die dem Unterricht in der deutschen Regelklasse wegen mangelnder Kenntnisse im Gebrauch der deutschen Sprache nicht folgen können, sind entsprechend geeignete Fördermaßnahmen zu treffen. Dazu muss in der Regel für Schulanfänger bei der Schuleinschreibung oder für Seiteneinsteiger nach einem bestimmten Verfahren der Sprachentwicklungsstand und allgemeine Bildungsstand erfasst werden, um dann die entsprechenden schulischen Fördermaßnahmen zielorientiert treffen zu können.

Rechtliche Ausführungen zu den schulischen Fördermöglichkeiten:

- zweisprachigen Klassen ( § 38 Abs. 1 MSO)

- Deutschklassen (§ 38 Abs. 2 MSO)

- Deutschförderklassen (KMS vom 11. 04 2002 – Nr. IV/2-S 7400/9-4/33 116, sowie KMS vom 03.03.2009 Nr: Nr. IV/2-S 7400/9-4/14363)

- Deutschförderkurse 5+ (§ 38 Abs. 2 MSO)

- Deutschförderkurse 1-4 (§ 35 Abs. 2 MSO)

2. Deutschklassen in Grund- und Mittelschule

Die Deutschklassen bietet vor allem Kindern mit sehr geringen oder keinen Kenntnissen in der deutschen Sprache eine geeignete Einstiegshilfe für die Vorbereitung auf den Unterricht in der Regelklasse. Auch Seiteneinsteiger mit geringen Sprachkenntnissen, die während des Schuljahres kommen, finden kaum Anschluss an das Lernen und Arbeiten in der Regelklasse.

Link zur Dokumentation "GS-Deutschklasse"

Link zur Dokumentation "MS-Deutschklasse"

3. Förderung in Deutschförderklassen (früher Sprachlernklassen)

Es handelt sich bei dieser Sonderklasse um zwei Lerngruppen (Deutschförderklasse + Stammklasse), die als eine Klasse verstanden werden. Die Deutschförderklasse (ca. 12 Schüler) erhält in ausgewählten Fächern den Unterricht getrennt von ihrer Stammklasse, in den übrigen Fächern werden beide Lerngruppen gemeinsam unterrichtet. Die in der Stundentafel für die jeweilige Jahrgangsstufe ausgewiesene Pflichtstundenzahl gilt auch für die Deutschförderklasse. Die Dauer des Besuchs hängt vom Fortschritt im Erlernen der deutschen Sprache ab. Der Wechsel soll ganz flexibel gehandhabt werden.

Link zur Dokumentation "Deutschförderklasse"

4. Deutschförderkurse – Integrierung in die Regelklasse

VSO § 38 Abs. 2 lautet: „Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die keiner Übergangsklasse zugewiesen werden können und ohne ausreichende Deutschkenntnisse deutschsprachige Klassen besuchen müssen, werden vom Staatlichen Schulamt Deutschfördermaßnahmen eingerichtet. Die Anzahl der Unterrichtsstunden richtet sich nach dem Förderbedarf und den Lernfortschritten der Schülerinnen und Schüler“. (vgl. auch KMS Nr. IV.2 – 5 S 7400.9 –4. 14513 vom 3.3.2009)

Link zur Dokumentation "Deutschförderkurs"