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Einschulungskorridor

Laut Art. 37(1) BayEUG sowie §2 GrSO können alle Kinder, die im „Einschulungskorridor“ von drei Monaten zwischen dem 01. Juli und dem 30. September geboren sind, eingeschult werden. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, die Schule berät die Eltern bei der Einschreibung oder vorher mit Hilfe eines Screenings oder Schulspiels. Die Eltern müssen die Schule bis zu einer jährlich festgelegten Frist schriftlich informieren, wenn sie ihr Kind noch nicht einschulen wollen.

Zurückgestellt werden nur die Kinder, die vor dem 01. Juli geboren sind. Sie werden bei der Art der Einschulung als „Rücksteller“ eingetragen.

Diese Daten pflegen Sie im Modul Schüler auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers (Schüler/ Ein-/Austritt).

Beispiele für die aktuelle Eintragungspraxis

  • Geburtstag VOR dem 01. Juli des Einschulungsjahres: Die Kinder sind klassische „Rücksteller“. Sie werden aus Datenschutzgründen (Vorratsdatenspeicherung) im Planungsschuljahr gelöscht und im kommenden Schuljahr mit dem Eintrag R in die erste Klasse des darauf folgenden Planungsschuljahrs aufgenommen.
  • Geburtstag ZWISCHEN 01. Juli und 30. September des Einschulungsjahres: Der Geburtstag der Kinder liegt innerhalb des gesetzlichen „Einschulungskorridors“. Wünschen die Eltern keine Verschiebung der Schulpflicht, sondern die Einschulung ihres Kindes, erhalten die Kinder die Einschulungsart N.
  • Geburtstag ZWISCHEN 01. Juli und 30. September des Einschulungsjahres: Der Geburtstag der Kinder liegt innerhalb des gesetzlichen „Einschulungskorridors“. Wird das Kind auf Wunsch der Eltern nach fristgerechter Benachrichtigung und nach Beratung durch die Schule nicht eingeschult, wird wie folgt verfahren: Die bereits erfassten Daten werden aus Datenschutzgründen (Vorratsdatenspeicherung) im Planungsschuljahr gelöscht und das Schulkind wird im darauffolgenden Schuljahr mit dem Eintrag K in die erste Klasse aufgenommen.

Die Kinder, die den Einschulungskorridor wahrnehmen, werden getrennt nach m/w bei den Summendaten zur US erfasst.

Rücksteller und Kinder im Einschulungskorridor

Informationen zu Rückstellern und Kindern im Einschulungskorridor finden Sie unter Rücksteller und Kinder im Einschulungskorridor.