Das eingesetzte Personal im Rahmen des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ist zu melden, sofern es für eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehen ist.
Hierbei ist Unterricht von schulischem Personal mit dem Zusatzbedarfsgrund g.B.b. - schulisches Personal (Kürzel GBBS) und von externem Personal mit dem Zusatzbedarfsgrund g.B.b. - externes Personal (Kürzel GBBK) zu kennzeichnen.
Die entsprechend der jeweiligen Vorgaben als Mehrarbeit vergüteten Stunden sind auf dem Schulnummernreiter im Bereich Mehrarbeit/Nebentätigkeit zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass das Personal des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ab dem Schuljahr 2022/2023 auch an Grund- und Mittelschulen zu melden ist. Die mit den genannten Zusatzbedarfsgründen GBBS bzw. GBBK gekennzeichneten Stunden werden in ASD als nicht budgetrelevant gewertet.
Die Meldung von externem Personal ist unter https://www.asv.bayern.de/doku/gms/externespersonal/start beschrieben.