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Umgang mit "Rückstellern" am Ende des Schuljahres

Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da die Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist.

Wenn jedoch die Schuldaten bereits gemeldet wurden und damit die Rumpfdatensätz in ASD gemeldet sind, besteht im nächsten Schuljahr die Gefahr von Schülerdubletten, wenn diese Schüler erneut von den Meldeämtern eingelesen werden. Dann belassen Sie diese Schüler in einer Org-Klasse, achten jedoch darauf, dass diese Klasse keine Jahrgangsstufe, Stundentafel oder Besonderheiten, im Reiter „Stammdaten“ jedoch als Zielklasse eine der 1. Klassen im neuen Schuljahr eingetragen hat.



So blenden Sie die Organisationsklasse aus der Matrix aus:



Bevor Sie das neue Schuljahr einrichten, stellen Sie unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse (eine 1. Klasse im neuen Planungsschuljahr) erhält. Ansonsten können sich folgende Sonderfälle ergeben.