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Umgang mit "Rückstellern" am Ende des Schuljahres

Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die nicht eingeschult wurden, müssen laut DSGVO aus ASV gelöscht werden, da die Datenvorratsspeicherung nicht gestattet ist. Sollten Sie dennoch eine ORG-Klasse haben, weil Sie vielleicht die Schuldaten an ASD hochgeladen haben und bei erneutem Einlesen der Meldedaten Schülerdubletten entstehen würden, dann stellen Sie, bevor Sie das neue Schuljahr einrichten, unbedingt sicher, dass die ORG-Klasse mit den Rückstellern eine Zielklasse (1. Klasse im Planungsschuljahr) erhält. Ansonsten können sich folgende Sonderfälle ergeben.