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Vorbereitende Maßnahmen

Vorbereitende Maßnahmen

  • Sind in einem Schulamtsbezirk mehrere Berufsschulen angesiedelt, wird von der zuständigen Regierung eine federführende Berufsschule bestimmt.
  • Die Lehrkräfte der Mittelschule informieren sich über das aktuelle regionale Angebot für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA). Dazu bewährt sich eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Agentur für Arbeit und der Berufsschule für die betroffenen Lehrkräfte der Mittelschule.
  • Die Lehrkräfte der Mittelschule beraten die Schülerinnen und Schüler bezüglich der Angebote für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz.
  • Die beteiligten Mittelschulen, Berufsschulen und Staatlichen Schulämter verständigen sich über das Verfahren zur Erhebung, Weitergabe und Verwendung der Daten.

Ausdrucken der Formulare

Bitte öffnen Sie die Berichtsbibliothek (Auswertungen - Berichtsbibliothek).

Wählen Sie im Navigator

  1. Ihre Mittelschule,
  2. den Datenbereich Schüler,
  3. den Bericht JoA - Erhebungsbogen mit Merkblatt.

Nach gewählt bzw. Doppelklick auf den Bericht wählen Sie Ihre Abgangsklassen und wenden den Bericht an.

Erfassen Sie in der Parameterabfrage einmalig die Angaben von der (den) zuständigen Berufsschule(n).

Drucken Sie die Formulare für alle Entlassschülerinnen und –schüler Ihrer Schule aus. Auf der Homepage des StMBW stehen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html auch Übersetzungen in gängigen Migrantensprachen zur Verfügung.

Ausfüllen der Formulare

  • Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihre persönlichen Daten, füllen den Erhebungsbogen aus und übertragen die Eintragungen auf das Merkblatt, das für die Unterlagen der Schülerinnen und Schüler bestimmt ist.
  • Die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler unterschreiben den Erhebungsbogen.
  • Die Schule sammelt die unterschriebenen Erhebungsbögen für die Eingabe in ASV ein und legt diese abschließend zum Schülerakt.

Bitte legen Sie den Termin für das Ausfüllen der Erhebungsbogen so, dass einerseits fristgerecht ein möglichst aktueller Stand an die Berufsschulen übermittelt werden kann, andererseits aber auch der Rücklauf der Bögen mit den Unterschriften der Erziehungsberechtigten sichergestellt werden kann.