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Erhebung zur Begleitung von Absolventinnen und Absolventen der Mittelschule an die Berufsschule (JoA-Erhebungsbogen und MSxx-Verfahren)

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, die im Juli

  • die 9. Jahrgangsstufe (Regel- und P-Klasse) beenden,
  • in der Jahrgangsstufe 8 (bzw. früher) die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
  • die nach Art. 38 BayEUG an der Mittelschule wiederholen,
  • im M-Zweig den mittleren Bildungsabschluss nicht erreicht haben.

Diese Schülerinnen und Schüler werden im Folgenden als „Entlassschüler“ bezeichnet.




HINWEIS: Die Angaben zu den Fragen 8 und 9 des Erhebungsbogens können nur auf freiwilliger Basis erhoben werden, da diese Angaben nicht zur Überwachung der Schulpflicht gemäß Art. 85 BayEUG dienen, sondern darauf abzielen, den betroffenen Schülerinnen und Schülern ein geeignetes berufsvorbereitendes Angebot machen zu können. Deshalb ist für die Weitergabe des Bogens die Unterschrift der Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin erforderlich (siehe Datenschutzerklärung auf dem Erhebungsbogen).

Die Arbeiten zum JoA-Erhebungsbogen lassen sich in drei Abschnitte gliedern:

Beachten sie die Namensänderung des Übergabeverfahrens an die Berufsschule in KMS ab Juni 2022. Das Übergabeverfahren trägt aus Sicht der Berufsschulen den Namen MSxx, wobei xx für das Kalenderjahr der Übergabe steht, z.B. MS22.