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gms:klassen:klassenarten:gs_kooperationsschueler [15.07.2019 09:54] – [Abbildung in ASV] dirk.pfeufergms:klassen:klassenarten:gs_kooperationsschueler [16.12.2019 13:11] johann.friedl
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 Bei einer **Kooperationsklasse** handelt es sich um die Klasse einer Grundschule, die eine **Gruppe von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf** aufnimmt. In Kooperationsklassen der Grundschulen wird eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. (Gilt im Übrigen auch für Mittelschulen und Berufsschulen (vgl. Art 30a Abs. 7 Satz 1)\\ Bei einer **Kooperationsklasse** handelt es sich um die Klasse einer Grundschule, die eine **Gruppe von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf** aufnimmt. In Kooperationsklassen der Grundschulen wird eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. (Gilt im Übrigen auch für Mittelschulen und Berufsschulen (vgl. Art 30a Abs. 7 Satz 1)\\
  
-**[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-30a|KMS vom 26.2.2003 Nr. IV.9-5 O 8200- 4. 482]]:**  Eine Kooperationsklasse als Klasse einer Grundschule kann insbesondere eingerichtet werden, wenn eine Gruppe von Schülern einer Förderschule in die Grundschule zurückgeführt werden soll und der noch bestehende sonderpädagogische Förderbedarf durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst erfüllt werden kann. \\+**[[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-30a|KMS vom 26.2.2003 Nr. IV.9-5 O 8200- 4. 482]]:**  Eine Kooperationsklasse als Klasse einer Grundschule kann insbesondere eingerichtet werden, wenn eine Gruppe von Schülern einer Förderschule in die Grundschule zurückgeführt werden soll und der noch bestehende sonderpädagogische Förderbedarf durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst erfüllt werden kann. \\
  
 Die Kooperationsklasse ist eine Klasse für besondere pädagogische Aufgaben (Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG) und kann auch Gastschüler von außerhalb des Sprengels der Grundschule aufnehmen.  Die Kooperationsklasse ist eine Klasse für besondere pädagogische Aufgaben (Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG) und kann auch Gastschüler von außerhalb des Sprengels der Grundschule aufnehmen. 
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 ==== Errichtung ==== ==== Errichtung ====
  
-**[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 (6) GrSO]]:** Kooperationsklassen sollen eingerichtet werden, wenn dies organisatorisch, personell und sachlich ermöglicht werden kann. \\+**[[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-7|§ 7 (6) GrSO]]:** Kooperationsklassen sollen eingerichtet werden, wenn dies organisatorisch, personell und sachlich ermöglicht werden kann. \\
  
 Kooperationsklassen an Grundschulen können eingerichtet werden, wenn in der Klasse eine Gruppe von mindestens drei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wird. Sie werden vom Staatlichen Schulamt genehmigt, soweit Gastschüler zugewiesen werden sollen. \\ Kooperationsklassen an Grundschulen können eingerichtet werden, wenn in der Klasse eine Gruppe von mindestens drei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet wird. Sie werden vom Staatlichen Schulamt genehmigt, soweit Gastschüler zugewiesen werden sollen. \\
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 Die Einrichtung der Kooperationsklasse ist mit der Förderschule abzustimmen, durch die eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste erfolgt. \\ Die Einrichtung der Kooperationsklasse ist mit der Förderschule abzustimmen, durch die eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste erfolgt. \\
  
-**[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-ANL_2|§ 9 (2) GrSO]]:** Der Schulaufwandsträger der Grundschule und ggf. die Gemeinden der Gastschüler sind zu beteiligen und müssen zustimmen. Die Zustimmung soll den Zeitraum bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 umfassen. \\+**[[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-ANL_2|§ 9 (2) GrSO]]:** Der Schulaufwandsträger der Grundschule und ggf. die Gemeinden der Gastschüler sind zu beteiligen und müssen zustimmen. Die Zustimmung soll den Zeitraum bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 umfassen. \\
  
 Die Erziehungsberechtigten sowohl der Schüler mit als auch der Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sind vor der Bildung der Kooperationsklasse in geeigneter Weise zu beteiligen. \\ Die Erziehungsberechtigten sowohl der Schüler mit als auch der Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sind vor der Bildung der Kooperationsklasse in geeigneter Weise zu beteiligen. \\