Deutschklassen werden nach MSO §10 Abs. 1 vom zuständigen Staatlichen Schulamt eingerichtet. Bei der Planung zu Beginn eines Schuljahres sollen mögliche Schülerzugänge während des Schuljahres berücksichtigt werden. Die Deutschklasse kann als ergänzende Sprachfördermaßnahme einen sinnvollen Einstieg in das bayerische Schulsystem darstellen und im besten Fall zu einer Brücke zum regulären Unterricht werden.
Zusätzliche, notwendige Unterrichtsangebote Schüler aus Deutschklassen erwerben keine Kenntnisse in Englisch. Dieser Nachteil kann durch Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Englisch für tatsächlich interessierte und begabte Schüler ausgeglichen werden. In analoger Weise verfährt man, wo es notwendig und nicht anderweitig lösbar ist, bei „Nachführkursen“ in Mathematik, vereinfachter Ausgangsschrift, Druckschrift, etc. Die Staatlichen Schulämter haben die Möglichkeit und die Aufgabe, im Rahmen der Planungsarbeit für das neue Schuljahr die einzelnen Schulen mit einer auf ihre konkrete Situation und Bedarfslage abgestimmten Unterrichtsstundenzahl gerecht zu versorgen. Dabei sind auch die Arbeitsgemeinschaften zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Die Zusatzbedarfsgründe „Einrichtung von Deutschklassen“ (Kürzel EIN_DK), „Einrichtung von Deutschklassen (ext. Personal)“ (Kürzel EIN_DK_EPK) und „Gruppen zur Alphabetisierung“ (Kürzel GRU_ALPHA) dürfen nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden. Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, alle Klassen, bei denen es sich um Deutschklassen handelt, mit der Klassenart „Deutschklasse“ (Kürzel DK) zu melden.
Im Modul Klassen beim Neuanlage einer Deutschklasse (DK):
Kontrolle der Stundentafel (Datei / Schüler / Fächerwahl). Finden Sie dort nicht alle in der oben angegebenen gültigen Fächer, so müssen diese im Fächermodul möglicherweise noch freigegeben werden. Aktivieren Sie dort in der Matrix verwenden für das jeweilige Fach und weisen Sie anschließend in der Matrix dem Fach die oben genannte Anzahl der Stunden und eine Lehrkraft zu. Eine DK muss z.B. immer Deutsch als Zweitsprache haben.
Sollte eine Fehlermeldung mit dem Begriff „Fremdsprachenfolge“ auftreten, dann …
… zur Laufbahn des Schülers wechseln und die Einträge bei Fremdsprachenfolge löschen.
In den Deutschklassen sind im Vergleich zur Regelklasse der gleichen Jahrgangsstufe einige Fächer zusammengefasst bzw. fehlen. Im folgenden sehen Sie eine Auflistung der Pflichtfächer der DK 5/6. Der Pflichtunterricht kann zwischen den Jahrgangsstufen 5 und 6, wenn nötig, gekoppelt werden. Wird eine jahrgangsübergreifende DK 5/6 gebildet, sind zwei Klassengruppen im Modul Klassen zu bilden, eine für die 5. Jahrgangsstufe und eine für die 6.Jahrgangsstufe. :
Ein Schüler der DK 5/6 kann wie ein Schüler einer Regelklasse an Arbeitsgemeinschaften und Wahlfächern teilnehmen, wenn diese an der Schule angeboten werden.
In den Deutschklassen sind im Vergleich zur Regelklasse der gleichen Jahrgangsstufe einige Fächer zusammengefasst bzw. fehlen. Im folgenden sehen Sie eine Auflistung der Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer der DK 7/69. Der Pflichtunterricht kann zwischen den Jahrgangsstufen 7 und 9, wenn nötig, gekoppelt werden. Wird eine jahrgangsübergreifende DK 7/9 gebildet, sind drei Klassengruppen im Modul Klassen zu bilden, je eine für die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe:
Ein Schüler der DK 7/9 kann wie ein Schüler einer Regelklasse an Arbeitsgemeinschaften und Wahlfächern teilnehmen, wenn diese an der Schule angeboten werden, z.B. einem Fach Englisch, das in der Stundentafel der DK nicht enthalten ist.