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M-Klasse

In den Mittlere-Reife-Klassen werden die SchülerInnen auf „höherem Leistungsniveau“ unterrichtet. Zum Übertritt ist ein für die einzelnen Jahrgangsstufen (siehe KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) festgelegter Notendurchschnitt zu erreichen. Als Abschluss wird der „Mittlere Schulabschluss“ der Mittelschule angestrebt, die Teilnahme am QA ist freiwillig.

Rechtliche Grundlagen

  • M-Klassen gibt es nach Nach Art. 92 (3) BayEUG an Mittelschulen, die mindestens die Jahrgangsstufen 7 – 9 führen, als Zug, Klassen oder Kurse
  • Mittlerer-Reife-Zug (KMS vom 6.5.2003 Nr. IV.2-5S 7502-4. 12 203) von Jahrgangsstufe 7 – 10
  • Mittlere-Reife-Klassen in allen Jahrgangsstufen möglich
  • Mittlere-Reife-Kurse sind in 7. und 8. Jahrgangsstufe anzubieten, wenn die Schule keine Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 7 und 8 führt und nicht im Einzugsbereich von Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 7 und 8 liegt. Beim Übertritt in die M9 sind dann die Aufnahmebedingungen zu erfüllen
  • Besonderheit: Bei einer Teilnahme am QA können die Schüler (die Erziehungsberechtigten) wählen, ob die Teilnahme nach § 54 VSO (die Noten des Zwischenzeugnisses werden als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht) oder nach § 59 VSO (die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden nicht mit einbezogen, wie bei Externen).

Abbildung in ASV

  • Im Modul Klassen ist auf dem Reiter Stammdaten bei der Klassenart MK für M-Zug und M-Klassen zu wählen.

  • Sollte es innerhalb einer Regel-Klasse einen M-Kurs geben, ist eine M-Klassengruppe einzurichten. Beim Reiter Klassengruppen bei der entsprechenden Gruppe ist dann bei der Ausbildungsrichtung MS_M und die Basisstundentafel MS_M auszuwählen.