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gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_ma [22.03.2018 19:05] maschugms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_ma [01.02.2024 16:24] (aktuell) – [Externe Prüflinge] volker.knuepfing
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 ~~NOTOC~~ ~~NOTOC~~
-====== MS - Prüfungsteilnehmer MSA ====== +---- 
-===== Rechtliche Grundlagen =====+<WRAP group> 
 +<WRAP half column> 
 +<- [[gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_qa|Zurück zu: MS Externe Prüfungsteilnehmer QA]] 
 +</WRAP> 
 +<WRAP half column rightalign> 
 +[[gms:klassen:klassenarten:ms_organisationsklasse|Weiter zu: MS Organisationsklasse]] -> 
 +</WRAP> 
 +</WRAP> 
 +---- 
 +===== MS - Prüfungsteilnehmer MSA ===== 
 +==== Rechtliche Grundlagen ====
                
-==== Art. 7a BayEUG ==== +=== Art. 7a BayEUG === 
-[[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?printview=true&nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000V27Art7a&st=null|http://www.gesetze-bayern.de/ BayEUG]]+[[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a]]
  
 (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.  (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. 
  
-==== MSO § 29 bis § 33 ==== +=== MSO § 29 bis § 33 === 
-[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G6_3]] +[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_3]] 
-===== Voraussetzungen =====+==== Voraussetzungen ====
 Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule. Der Mittlere Schulabschluss an der Mittelschule (MSA) ist die Abschlussprüfung aller Schüler der 10. Jahrgangstufe des M-Zuges an der Mittelschule.
  
-===== Prüfungsfächer =====+==== Prüfungsfächer ====
 Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung gemäß § 29 Abs. 1-4. Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung gemäß § 29 Abs. 1-4.
-==== Nichtdeutsche Muttersprache ====+=== Nichtdeutsche Muttersprache ===
 Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist.
-====Art der Prüfungen==== +===Art der Prüfungen=== 
-^ Fach              ^ Art                                 ^ +^ Fach             ^ Art                                 ^ 
-| Deutsch           | schriftlich und mündlich (Referat) +| Deutsch          | schriftlich und mündlich (Referat) 
-| Mathematik        | schriftlich                         | +| Mathematik       | schriftlich                         | 
-| Englisch          | schriftlich und mündlich            | +| Englisch         | schriftlich und mündlich            | 
-| Projektprüfung    | praktisch                           | +| Projektprüfung   | praktisch                           | 
-                  |                                     | +                 |                                     | 
-| extern: PCB, GSE  | mündlich                            |+| extern: NT; GPG  | mündlich                            |
  
  
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 | Mathematik                    | einzeln              | einzeln                   | | Mathematik                    | einzeln              | einzeln                   |
 | Englisch                      | einzeln              | einzeln                   | | Englisch                      | einzeln              | einzeln                   |
-AWT,Projekt / Projektprüfung  | jeweils einzeln      | doppelt                   |+WiB+Projekt / Projektprüfung  | jeweils einzeln      | doppelt                   |
  
 ===Bestanden/Nichtbestanden=== ===Bestanden/Nichtbestanden===
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 erreicht haben. Die Gesamtnote im AWT-Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten. erreicht haben. Die Gesamtnote im AWT-Projekt ist als Gesamtnote in zwei Abschlussfächern zu werten.
 ====Freiwillige mündliche Prüfung==== ====Freiwillige mündliche Prüfung====
-Schülerinnen und Schüler können sich in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch (höchstens jedoch in zwei Fächern) freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre bzwin einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.+siehe: [[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-31]]
  
-Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt.+(4) Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen, 
 +  - in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre, 
 +  - in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
  
-Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote oder zur Jahresfortgangsnote 1:2 gewichtet.+Im Projekt findet keine mündliche Prüfung statt. Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote (Satz 1 Nr. 1) oder zur Jahresfortgangsnote (Satz 1 Nr. 2) 1:2 gewichtet.
  
-Steht fest, dass die Abschlussprüfung auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Prüfung nicht bestanden werden kann, so entfällt die mündliche Prüfung. 
 ====Externe Prüflinge====  ====Externe Prüflinge==== 
 Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes beachtet werden: Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes beachtet werden:
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 - Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache) - Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache)
 - Projektprüfung - Projektprüfung
-- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE) und Physik/Chemie/Biologie (PCB) als 15 minütige mündliche Prüfung+- Geschichte/Politik/Geographie (GPG) und Natur und Technik (NT) als jeweils 15 minütige mündliche Prüfung
  
 Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich bei externen Prüflingen ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.  Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich bei externen Prüflingen ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen. 
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 Weitere Informationen erhalten Sie [[gms:ap:ma|hier]]. Weitere Informationen erhalten Sie [[gms:ap:ma|hier]].
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