[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-32a|Art. 32a BayEUG]]: „Die Mittelschulen sind so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Die Mittelschulen sollen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 mehrzügig geführt werden.“
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„Die Mittelschulen sind so zu errichten, dass die Schülerinnen und Schüler auf Jahrgangsklassen verteilt sind. Die Mittelschulen sollen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 mehrzügig geführt werden.“
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[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-49|Art. 49 BayEUG]]: „Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.“
Die Regelklasse ist also die normale Klasse, in der alle Schüler dem Alter entsprechend eingeteilt sind. ([[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37|vgl. Art. 37 BayEUG]])
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„Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen in Klassen erteilt, die für ein Schuljahr gebildet werden.“
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Die Regelklasse ist also die normale Klasse, in der alle Schüler dem Alter entsprechend eingeteilt sind. (vgl. Art. 37 BayEuG)