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MS - Vorbereitungsklasse (9+2)

Art. 7a BayEUG

Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen.
Es stellt für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ein weiteres Angebot dar, in zwei zusätzlichen Schuljahren den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Art. 7a Abs. BayEUG) mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 2,5.

Darüber hinaus erwarten die meisten Schulen im Fach Englisch im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3.
Falls dies nicht der Fall sein sollte oder beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt wurde, muss in der Regel ein Aufnahmegespräch stattfinden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung.

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. (§ 29 Abs.2 MSO)

Altersbegrenzung

Der Zugang in die Vorbereitungsklasse muss spätestens im 11. Schulbesuchsjahr erfolgen. Der Bewerber soll dabei nicht älter als 17 Jahre sein.
Schülerinnen und Schüler anderer Schularten und Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schüler sind (z. B. Teilnehmer an berufsorientierenden Maßnahmen), haben keine Zugangsmöglichkeit.

Unterrichtsorganisation

Es gibt keine verpflichtende Stundentafel für die Vorbereitungsklassen.
Die Stundenverteilung orientiert sich über zwei Schuljahre an der Stundentafel sowie den Zielen der Jahrgangsstufe M10.

Notengebung

In beiden Schuljahren werden Leistungsnachweise verlangt, im ersten Jahr wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Ein Wiederholen ist in den Vorbereitungsklassen nicht vorgesehen.

Abschluss

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe M10 teil. Als Jahresfortgangsnoten zählen einzig die Noten aus dem Jahr der Vorbereitungsklasse 2.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch der Vorbereitungsklasse 2.
Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Vorbereitungsklasse 2 wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung.
Der Besuch der Vorbereitungsklasse ist auf drei Jahre begrenzt.

Zeugnisformulare

Für die Vorbereitungsklassen sind die Zeugnisformulare für das Zwischen- bzw. Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 zu verwenden. Dabei sind folgende Modifikationen vorzunehmen: Anstatt der Worte „Mittlere-Reife-Zug“ sind die Worte „Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule“ zu verwenden. Die Bezeichnung „Jahrgangsstufe 10“ ist durch „Vorbereitungsklasse 1“ bzw. „Vorbereitungsklasse 2“ zu ersetzen.

Abbildung in ASV