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gms:konfessioneller_religionsunterricht_in_erweiterter_kooperation [13.05.2020 18:51] nicole.hohmanngms:konfessioneller_religionsunterricht_in_erweiterter_kooperation [19.05.2020 12:19] – PL-Ergänzung volker.knuepfing
Zeile 8: Zeile 8:
 Der Unterricht erfolgt weiterhin nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). Der Unterricht erfolgt weiterhin nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept).
 Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an. Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an.
-Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gern. Art. 7 Abs. 3 GG.“ +Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“ 
  
 ==== Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV: ==== ==== Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV: ====
  
   * Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\   * Zum "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" wird es kein eigenes Fach geben.\\
-  * Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// im Feld //Teilnahme am RU// jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.\\+  * Geben Sie im Modul //Schüler// auf dem Reiter //Unterricht// im Feld "Teilnahme am RUjeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.\\
  
-Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt.+Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach "katholische Religion" im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach "Katholischer Religionsunterricht" im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den "Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation" handelt. \\ 
 + 
 +Bei der Plausibilitätsprüfung zur Oktoberstatistik (US) erscheint bei Schülern mit „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ ein Kann-Fehler, wenn der Schüler als Konfession römisch-katholisch eingetragen hat und in den evangelischen Religionsunterricht geht (und umgekehrt). Dieser K-Fehler kann dann ignoriert werden
  
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