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- | ===== Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation ===== | ||
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- | Im Schuljahr 2019/20 konnte der Projektversuch „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ zunächst als zweijähriger Modellversuch eingerichtet werden. | ||
- | Laut KMS vom 29.5.2019 Nr. III.3-BS7402.1/ | ||
- | Der Unterricht erfolgt weiterhin nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). | ||
- | Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an. | ||
- | Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“ | ||
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- | ==== Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV: ==== | ||
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- | * Zum " | ||
- | * Geben Sie im Modul // | ||
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- | Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach " | ||
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- | Bei der Plausibilitätsprüfung zur Oktoberstatistik (US) erscheint bei Schülern mit „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ ein Kann-Fehler, | ||
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