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- | ===== Import und Verwendung der Daten====== | ||
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- | ==== Weitergabe der Daten ==== | ||
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- | * Die Mittelschulen leiten bitte bis zum jeweils gesetzen Termin den Datenträger (mit der Datei **XXXX.csv** (//XXXX = Schulnummer// | ||
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- | * Das Schulamt übermittelt die Daten möglichst bis zum hier gesetzten Termim an die federführende Berufsschule. | ||
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- | * Die federführende Berufsschule wertet die Daten aus und gibt diese ggf. an die zuständige Berufsschule weiter. | ||
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- | ==== Import der Daten in WinSV (für Berufsschulen) ==== | ||
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- | ==== Weitere Verwendung der Daten ==== | ||
- | * Auf Grundlage der übermittelten Daten lädt die Berufsschule die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ein und überwacht die Einhaltung der Berufsschulpflicht. | ||
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- | * Jugendliche, | ||
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- | * Die Mittelschulen und Schulämter stellen sicher, dass die erhobenen Daten nach Abruf des Schülerbogens durch die aufnehmende Berufsschule bzw. Verständigung der Kreisverwaltungsbehörde gelöscht werden. | ||
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- | * Die Berufsschulen löschen die Datensätze nachdem der Verbleib der Jugendlichen geklärt ist, spätestens aber zum Ende des jeweiligen Schuljahres. | ||
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