Kann eine Lehrkraft pandemiebedingt keinen Präsenzunterricht durchführen und wird sie durch eine eigenverantwortlich unterrichtende Lehrkraft ersetzt, müssen der Lehrkraft andere Aufgaben übertragen werden. Hierfür kommen in Frage: - Distanzunterricht, wie z. B. digital stattfindende Förderunterrichte, der wie üblich gemeldet wird (z. B. Fach Mathematik, Unterrichtsart Förderunterricht) - Tätigkeiten, die nicht als unterrichtswirksam gezählt werden können (z. B. zusätzliche Übernahme von Korrekturarbeiten für andere Lehrkräfte, Verwaltungsarbeiten, Erstellung von Unterrichtsmaterialien für die Fachschaft). Diese sollen mit der Lehrerstundenart außerunterrichtliche Tätigkeiten bei pandemiebedingtem Beschäftigungsverbot (Kürzel PAUL) gemeldet werden.