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Grundlagen Flüchtlinge und asv

  • Doku Ausländerbeschulung: http://www.asv.bayern.de/wiki/gms/auslaenderbeschulung/start (insbesondere rechtl. Grundlagen)
  • Grundsätzlich müssen immer passende Beschulungen unter dem Reiter „Ein/Austritt“ mit entsprechenden möglichen Wiederholungsgründen (Reiter mit dem aktuellen Schuljahr, z.B. 2016/17) in Beziehung gesetzt werden:
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt GS oder MS –> mögliche Wiederholungen P(flicht) oder F(reiwillig)
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt AL (Zugug Ausländer) –> mögliche Wiederholung S(onstiger Grund)
    • Wenn Schulbesuch vor Eintritt SO (keine Schule bei Flüchtlingen) –> Feld Wdh. leer
    • Keinesfalls das Kürzel „AO“ verwenden, da dieses deutschen Schülern beim Besuch einer Schule im Ausland vorbehalten ist! Nicht für zugezogene ausländische Schüler.

bestehende Doku zu Übergangsklassen für Ausländer

ASV und neue Flüchtlingskinder (mit unbekannter/lückenhafter Schullaufbahn)

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen ohne Kenntnisse zur Schulaufbahn

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2016/17) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Ein/Austritt

Sind zur Schulaufbahn kein gesicherten Kenntnisse vorhanden, bleibt nur die Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „SO“.
keine Vorjahresjahrgangsstufe eintragen

Schuljahr (z.B. 2016/17)

Hier darf keine Wiederholung verzeichnet werden.
Falls eine Wiederholung verzeichet ist, die nicht gelöscht werden kann (Feld ausgegraut) zunächst unter Ein/Austritt eine Wiederholung erzeugen („Schulbesuch am“ auf AL, „besuchte Jahrgangsstufe am“ gleich der aktuellen), Speichern drücken und unter Reiter „Schuljahr“ im editierbaren Feld die Wiederholung löschen. Dann unter Ein/Austritt wieder SO wählen und „besuchte Jahrgangsstufe am“ wieder entfernen.

ASV und neue Flüchtlingskinder (mit bekannter Schullaufbahn)

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen mit Kenntnissen zur Schulaufbahn

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2016/17) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Reiter "Ein/Austritt"

  • Sind zur Schulaufbahn halbwegs gesicherten Kenntnisse vorhanden, bietet sich als Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „AL“ an.
  • Dann muss auch die Jahrgangsstufe des Vorjahres angegeben sein.
  • Wiederholt der Schüler das Schuljahr, muss unter dem Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2016/17) als Wiederholungsgrund zwingend „S“ eingetragen werden.

Reiter "Schuljahr" (z.B. 2016/17)

  • Als Wiederholung muss bei Schulbesuch AL unter Ein-Austritt zwingend S eingegeben werden, falls eine Wiederholung vorliegt.


  • Falls keine Wiederholung vorliegt, bleibt das Feld „Grund f. wiederholten Besuch“ leer.

ASV und Flüchtlingskinder im mindestens 2. Jahr beschult

Eintragungshilfen bei Flüchtlingen im mindestens 2. Beschulungsjahr in D

  • Im Schülermodul müssen insbesondere die Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2016/17) und „Ein/Austritt“ beachtet werden.

Reiter "Ein/Austritt"

  • Ist der Schüler schon im Vorjahr an die Schule gekommen, bekommt er als Eintragung über den Schulbesuch Vorjahr „GS“ oder „MS
  • Dann muss auch die Jahrgangsstufe des Vorjahres angegeben sein.
  • Wiederholt der Schüler, muss unter dem Reiter „Schuljahr“ (z.B. 2016/17) als Wiederholungsgrund zwingend „F“ oder „P“ eingetragen werden.

Reiter "Schuljahr" (z.B. 2016/17)

  • Als Wiederholung muss bei Schulbesuch GS/MS unter Ein-Austritt P oder F eingegeben werden, falls eine Wiederholung vorliegt.


  • Falls keine Wiederholung vorliegt, bleibt das Feld „Grund f. wiederholten Besuch“ leer.