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Reiter Anschriften

Erziehungsberechtigte/r und weitere/r Erziehungsberechtigte

Die Eingabe zweier Erziehungsberechtigter muss auf die zwei Reiterkarten Erziehungsberechtigte/r und weitere/r Erziehungsberechtigte/r) verteilt werden. Es wird also pro Erziehungsberechtigtem eine Reiterkarte angelegt bzw. nur eine, falls nur ein(e) Erziehungsberechtigte/r existiert.
Hinweis: Ob Vater oder Mutter als „erster“ Erziehungsberechtigter geführt werden, spielt für die praktische Arbeit keine Rolle. Es bietet sich aber an, die Adressen einheitlich einzupflegen (also Vater / Mutter oder Mutter / Vater). Beachten Sie bitter, dass die Daten der Einwohnermeldeämter (für die Einschulung) i.d.R. den Vater als ersten Erziehungsberechtigten belegen.


Wenn im Feld Art (des Erziehungsberechtigten) Mutter (Mu) oder Vater (Va) ausgewählt wird, wird das Feld Familienname automatisch mit dem Namen des Schülers gefüllt.

Die Maskenelement Hauptansprechpartner, auskunftsberechtigt und Im Schriftverkehrverteiler werden durch die Altdatenübernahme nicht automatisiert vorbelegt, da diese Informationen in den Altverfahren (WinSD) nicht vollständig hinterlegt waren. Deshalb müssen die Checkboxen entsprechend der tatsächlich vorliegenden Verhältnissen händisch nnachgeplegt werden. Bitte beachten Sie, dass es derzeit nur einen Hauptansprechpartner geben kann. Sollten weitere Reiter befüllt sein, so müssen auch hier die Informationen ergänzt werden, allerdings existieren hier nur noch die Attribute auskunftsberechtigt und Im Schriftverkehrverteiler.



Beim Feld PLZ kann entweder eine Postleitzahl eingetragen werden oder man kann nach einer Postleitzahl suchen.
Zum Suchen einer Postleitzahl klickt man auf die Schaltfläche PLZ/ Ort .


Es öffnet sich ein Wertelistenfenster, in dem man in der Zeile Filter entweder nach Postleitzahlen filtern kann oder nach Text.

Eine Texteingabe in der Zeile Filter filtert nach den Spalten Ort, Ortsteil oder Werte für Staatszugehörigkeit.
Ist der gesuchte Ort gefunden, genügt zur Auswahl des Ortes ein Doppelklick auf den betreffenden Eintrag.

Bei einer erneuten Ortsauswahl muss erst der Ort und danach die PLZ gelöscht werden.


Analog zur Postleitzahl- und Ortsauswahl kann auch die Gemeindekennzahl GKZ sowie eventuell der Herkunftsstaat ausgewählt werden.

Sollte diese Fehlermeldung auftauchen Die Gemeindekennzahl des Erziehungsberechtigten <Name> fehlt. , dann finden Sie eine Anleitung zur Abhilfe hier:
http://www.asv.bayern.de/wiki/meldung/pl/b/sch/adr/gemeindekennziffer/0001/sap?s[]=gemeindekennzahl



Schüler/in


Falls beim Schüler noch eine weitere Adresse existiert, ist diese hier anzulegen. Dies ist der Fall, wenn die Option in einem Wohnheim oder in einer sonstigen Wohnung… ausgewählt wurde (eine Anleitung zur Erfassung eines Wohnheims findet sich unter Pflege der Schülerdaten nach der Altdatenübernahme). Es kann gewählt werden, ob es sich um eine weitere Wohnungsadresse oder um ein Wohnheim handelt. Bei einem Wohnheim kann auf die Info-Schaltfläche zur Auswahl eines Schülerheims geklickt werden. Die Briefanrede und Anrede bei Anschrift werden automatisch erzeugt. Manchmal kann es passieren, dass sich eine dritte Anrede in diesem Feld „versteckt“. Dies führt zu einem fehlenden Adressaten oder zu einer „null“ beim Adressaten im Brief. Abhilfe schafft hier das Löschen dieser dritten Briefanrede/Anrede.


Hinweis: Bei der Neuanlage eines Schülerdatensatzes ist die Option Wohnung voreingestellt, weil davon ausgegangen wird, dass ein Schüler in der Regel nicht in einem Heim wohnt. Sollte er in einem Wohnheim untergebracht sein, kann nach der Aktivierung ein eingetragenes Schülerheim ausgewählt werden:

Bitte beachten Sie: Ist bereits eine Adresse eingegeben und wird danach eine andere Option aktiviert, werden die zuerst eingetragenen Daten wieder gelöscht.


weitere Anschrift


Hier wäre noch Platz für eine eventuell weiter vorhandene Adresse zur Erfassung (volljähriger Schüler wohnt alleine z.B.); diese Seite dürfte eher weniger im Grund- und Mittelschulbereich gebraucht werden.

zusätzliche Ansprechpartner


Hier können Kontaktdaten von weiteren Personen eingegeben werden, die im Falle der Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten zu verständigen wären. Hier können Telefon- und Mobilfunknummern ebenso erfasst werden wie Fax, Mail oder Internethomepage.