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Neuregelung LRSt

Ab 1. August 2016 ist die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) in Kraft gesetzt.
Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt.
In der BaySchO sind alle bisher veröffentlichten Regelungen zum Thema Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche -jetzt Lese-Rechtschreib-Störung - unter der Überschrift „Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz“ (BaySchO § 31 - 36) neu formuliert.