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Pflege der Schullaufbahn


Allgemeines zur Altdatenübernahme 2016

Während in WinSD lediglich die wiederholten Jahrgangsstufen mit dem jeweiligen Wiederholungsgrund geführt wurden, wird in ASV die komplette Laufbahn eines Schülers protokolliert. Allerdings ist diese Liste (zu finden auf dem Reiter Laufbahn im Modul Schüler) nach der Altdatenübernahme meist lückenhaft. Die Art und der Umfang der Protokollierung unterscheidet sich grundlegend vom Altverfahren, was Nachpflegearbeiten mit sich bringt. Sie müssen jedoch nicht die kompletten Laufbahndaten der Schüler nachpflegen – lediglich die wiederholten Jahrgangsstufen sind nach der Altdatenübernahme einzutragen, um ggf. entscheiden zu können, ob der Schüler einem Wiederholungsverbot nach BayEUG unterliegt.

Für ein evtl. vorliegendes Wiederholungsverbot sind folgende Merkmale maßgeblich:

  • Wurde eine frühere (Pflicht-)Wiederholung an der gleichen Schulart wie die aktuelle absolviert? (WinSD: A)
  • Wurde bei einem Schulartwechsel die gleiche Jahrgangsstufe nochmalig besucht (WinSD: S, B oder H). Wichtig dabei ist die Schulart der Herkunftsschule.
  • Wurde eine Wiederholung bzw. ein Rücktritt freiwillig (WinSD: F, R) oder unfreiwillig durchgeführt (WinSD: P, X, Y)
  • Sonderfall: Wiederholung/Rücktritt aus besonderen Grunden nach BayEUG (WinSD: Z, K)

Eintritt / Änderungen

Zu Schuljahresbeginn

Für die Fälle in der unten angeführten Tabelle gelten folgende Annahmen:
Das aktuelle Schuljahr ist das Schuljahr 2016/17.

Kürzel in
ASV
Situation Bemerkung / Beispiel Eintrag in der Schülerlaufbahn
Datum Schuljahr Schule Jgst. Grund für Änderung Zusatzinfo
Vorrücken (innerhalb der Regel oder M-Zweige) Der Schüler besuchte in 2015/16 die 7. Klasse und rückt in 2016/17 in die 8.Klasse vor. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8
Vorrücken (Wechsel von Regel nach M-Zweig) Der Schüler besuchte in 2015/16 die 7. Klasse und wechselt 2016/17 in die M-Klasse der 8. Jahrgangsstufe. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Klassenwechsel
Vorrücken (innerhalb der Regel oder M-Zweige) + Schulwechsel Der Schüler besuchte in 2015/16 die 7. Klasse einer anderen Mittelschule und rückt in 2016/17 in die 8.Klasse vor. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Schulwechsel
Vorrücken (Wechsel von Regel nach M-Zweig) + Schulwechsel Der Schüler besuchte in 2015/16 die 7. Klasse einer anderen Mittelschule und wechselt 2016/17 in die M-Klasse der 8. Jahrgangsstufe. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Schulwechsel
w, p Pflichtwiederholung an der eigenen Schulart (MS) Der Schüler besuchte in 2015/16 die Klasse 8 der Mittelschule und besucht 2016/17 wieder die Klasse 8. Die Wiederholung erfolgt auf Grund mangelhafter Leistungen. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Wiederholen pflicht
w, f Freiwillige Wiederholung an der eigenen Schulart (MS) Der Schüler besuchte in 2015/16 die Klasse 8 der Mittelschule und besucht 2016/17 wieder die Klasse 8. Die Wiederholung erfolgt trotz Erreichen des Klassenziels. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Wiederholen freiwillig
w, bes. Wiederholung aus besonderen Gründen an der eigenen Schulart (MS) Dies entspricht im wesentlichen einer freiwilligen Wiederholung. Jedoch sollte die Information, dass die Wiederholung aus besonderen Gründen (meist: Krankheit) stattfand, nicht verloren gehen, um evtl. später im Falle des Überschreitens der Höchstausbildungsdauer eine Ausnahmegenehmigung erwirken zu können. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Wiederholen bes. Gründe
x, p Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel (von RS,GY) nach MS Der Schüler besuchte in 2015/16 die Klasse 8 der RS und besucht 2016/17 die Klasse 8 der MS. Die Wiederholung erfolgt auf Grund mangelhafter Leistungen. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Schulartwechsel pflicht
x, f Freiwillige Wiederholung bei Schulartwechsel (von RS, GY) nach MS Der Schüler besuchte in 2015/16 die Klasse 8 der RS und besucht 2016/17 die Klasse 8 der MS. Die Wiederholung erfolgt trotz Erreichen des Klassenziels auf der RS. 01.08.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Schulartwechsel freiwillig

Hinweis: Wiederholer der eigenen Schulart, die zur Wiederholung die Mittelschule wechseln (z.B. bei Gastschülern innerhalb des Schulverbunds oder in den Sommerferien zugezogenen Schülern) erhalten als Grund der Änderung nicht Wiederholen sondern Schulwechsel + Zusatzinfo pflicht, freiwillig.

Im laufenden Schuljahr

Kürzel in
ASV
Situation Bemerkung / Beispiel Eintrag in der Schülerlaufbahn
Datum Schuljahr Schule Jgst. Grund für Änderung Zusatzinfo
r, f Freiwilliger Rücktritt an der eigenen Schulart (MS) im laufenden Schuljahr. Der Schüler besuchte in 2015/16 die Klasse 8 der Mittelschule und besuchte 2016/17 zunächst die Klasse 9. Nach den Herbstferien tritt er zurück in die Klasse 8. 07.11.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Rücktritt freiwillig
r, p Probezeit nach Vorrücken auf Probe (MSO) nicht bestanden Gilt nur für Schüler des M-Zugs. Schüler zählt als Wiederholungsschüler innerhalb des M-Zweigs. 15.12.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Rücktritt pflicht
r, bes. Probezeit nach Vorrücken auf Probe (Art. 53(6) Satz 2 BayEUG) nicht bestanden Gilt für Schüler anderer Schularten (RS; GY; Wirtsch.S), deren Vorrückungsfächern sich mit denen der MS decken. 15.12.2016 2016/17 MS Musterhausen 8 Rücktritt bes. Gründe