Amtliche Schulverwaltung

Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

Bezüglich des zusätzlichen Personals in staatlichen, befristeten Beschäftigungsverhältnissen (KMS III.3-BP7028.0/171/2 vom 22.04.2021) gibt es für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation keine Besonderheiten. Bezüglich des externen Personals von Kooperationspartnern gibt es folgende drei Einsatzmöglichkeiten:

  1. Kulturelle Bildung und Werteerziehung in Deutschklassen: Der Unterricht muss immer mit dem Zusatzbedarfsgrund Einrichtung von Deutschklassen (externes Personal eines Kooperationspartners) (Kürzel EIN_DK_EPK) gekennzeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Stunden beim Budget für Deutschklassen mitgezählt werden.
  2. Vorkurs: Der Einsatz von externem Personal im Vorkurs ist mit der Lehrerstundenart Vorkurs Deutsch oder Vorkurs Sprachförderung (externes Personal eines Kooperationspartners) (Kürzel D_VORK_EPK) zu melden. Die Stunden müssen bei den Summendaten Anzahl LWStd. in Vorkursen (Kürzel VK-LWStd) mitgezählt werden.
  3. Gebundener Ganztag: Die drei Stunden im gebundenen Ganztag der Mittelschulen, in denen externes Personal eingesetzt wird, sind nicht zu melden.


Zur Meldung des externen Personals beachten Sie bitte die Hinweise unter: Externes Personal