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Wahlpflichtunterricht

Rechtliche Grundlagen

  • In der Grundschule ist der Begriff auf Grund der Stundentafel und damit der möglichen Fächer nicht relevant. - Siehe Anlage 2 der GrSO GrSO Anlage 2
  • In der Mittelschule sind die Fächer Kunst und Musik (ab Jgst. 7) und die berufsorientierenden Zweige Wirtschaft, Technik und Soziales (ab Jgst. 8) mögliche Wahlpflichtfächer. - Siehe Anlage 2 MSO MSO Anlage 2

Fächerliste

Der Wahlpflichtunterricht befindet sich wie alle Unterrichtsfächer im Modul Fächer.

Die Wahlpflichtfächer sind in einigen Jahrgangsstufen auch Pflichtfächer. Auf dem ersten Blick kann man nicht unterscheiden, ob das Fach ein Pflicht-, Wahl- oder Wahlpflichtfach ist.

Ist ein Fach mehrfach vorhanden, handelt es sich in der Regel - meist bei der Altdatenübernahme erzeugte - durch die Schule angelegte Fächer, die gelöscht werden können. Sollte in dem Fach Unterricht an Schüler vergeben sein, wird der Löschprozess verweigert. Wenn nach der Altdatenübernahme die Fächerliste bereinigt wird, entsteht ein kompakter Überblick der möglichen Fächer der spezifischen Schulart.

Ob ein Fach als Wahlpflichtfach mit Schülern belegt werden kann, ist nach Auswahl eines Faches in den Reiter Einstellungen und Hauptschule erkennbar. Im Bereich Fach kann beim Schüler als Unterrichtsfach erfasst werden muss WPF und Wahlpflichtfach aufgelistet sein.

Schüler zuordnen

Analog der Zuordnung der Pflichtunterrichte werden auch die Wahlpflichtunterrichte dem Schüler zugeordnet.