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Rücksteller

1. Rücksteller im aktuellen Schuljahr vorhanden

Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. „ORGRück“, dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, bevor das neue Schuljahr angelegt wird. Die Zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der Art der Einschulung muss der Wert „R“ eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers, im Schülermodul.

2. Rücksteller im Planungsschuljahr

Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr zurückgestellt werden, müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen „Zwischengelagert“ werden. Stichwort: „Verbot der Vorratsdatenspeicherung!“ Kontaktieren Sie die Eltern der zurückgestellten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Rückstellungsbescheide zum nächsten Einschulungstermin.
Es können sich, auf Grund von abweichender Vorgehensweise in vergangenen Schuljahren Sonderfälle ergeben, die bereinigt werden müssen. Gehen Sie nach den angegebenen Fällen entsprechend vor.