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Rücksteller und Kinder im Einschulungskorridor

1. Definition "Rücksteller" ab 01.02.2019

Laut Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden ab 01.02.2019 Art.37 und Art.41 BayEUG dahingehend geändert, dass alle Kinder, die im „Einschulungskorridor“ zwischen dem 01.Juli und dem 30. September geboren sind, eingeschult werden können. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, die Schule berät die Eltern bei der Einschreibung oder vorher mit Hilfe eines Screenings oder Schulspiels. Die Eltern müssen die Schule bis spätestens 03.Mai schriftlich informieren, wenn sie ihr Kind noch nicht einschulen wollen. Zurückgestellt werden daher nur die Kinder, die vor dem 01.Juli geboren sind. Bei der Art der Einschulung muss nur bei ihnen im nächsten Schuljahr der Wert „R“ eingetragen werden. Im „Einschulungskorridor“ geborene Kinder erhalten die Einschulungsart „N“. Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers.

2. Rücksteller im aktuellen Schuljahr vorhanden

Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. „ORGRück“, dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, bevor das neue Schuljahr angelegt wird. Die zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der Art der Einschulung muss im Schuljahr 2019/20 noch der Wert „R“ eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers.

3. Korridorkinder im Planungsschuljahr

Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr nicht eingeschult werden (Einschulungskorridor), müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen „zwischengelagert“ werden. Stichwort: „Verbot der Vorratsdatenspeicherung!“ Kontaktieren Sie die Eltern der nicht eingeschulten Schüler mit Hilfe der schriftlich vorliegenden Mitteilung, dass ihr Kind im kommenden Schuljahr noch nicht eingeschult wird, zum nächsten Einschulungstermin.
Es können sich, auf Grund von abweichender Vorgehensweise in vergangenen Schuljahren Sonderfälle ergeben, die bereinigt werden müssen. Gehen Sie nach den angegebenen Fällen entsprechend vor.