Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die häufigsten Pflegearbeiten bieten. Bitte lesen Sie sich daher diesen Artikel erst durch, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Haben Sie sich einen Überblick verschafft, führen Sie eine Datenprüfung durch und arbeiten die Fehler Punkt für Punkt ab.
Öffnen Sie zunächst das Modul Schüler (Datei / Schüler / Schülerdaten)
In der ASV ist es nun endlich möglich, den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten beliebig viele Telefonnummern, Email-Adressen etc. zuzuweisen
und diese auch zu kommentieren.
Da dies in der WinSD nur eingeschränkt möglich war, ist die Zuordnung in ASV oft nicht eindeutig bzw. es existieren Doppeleinträge.
Daher sollten die Kommunikationsdaten bei Gelegenheit, jedoch zeitnah nach der Oktobermeldung (im Pilotbetrieb: exemplarisch bei einigen Schülern) bereinigt werden.
Achtung: Vorhandene Kommunikationsdaten auf dem Reiter Anschriften → Schüler/in müssen immer manuell nachgepflegt werden, z. B. dann, wenn der Schüler seinen Wohnsitz bei getrennt lebenden EZB wechselt.
Auch sollten im übernommenen Datensatz vorhandene Orte/Ortsteile gelöscht werden und neu abgefragt werden. Die Zuweisung der Gemeindeschlüssel erfolgt dann aktuell den Wertelisten angepasst.
In der ASV sind alle Orte Bayerns inklusive der Ortsteile bereits vorhanden.
Evtl. in der WinSD geführte Ortsteile werden jedoch bei der Altdatenübernahme nicht übernommen!
Wohnt jedoch ein Schüler oder Erziehungsberechtigter außerhalb Bayerns, muss der Wohnort zunächst erfasst werden:
Man will z.B. den Ortsteil „Sauacker“ aufnehmen:
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Mit Klick auf öffnet sich das Infofenster zur Auswahl der möglichen Ortsteile.
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Ist der gewünschte Ortsteil aufgeführt, wählt man ihn aus und ist fertig.
Ist der gewünschte Ortsteil nicht aufgeführt, muss man diesen anlegen:
In kleineren Ortschaften gibt es Straßen ohne Hausnummer. Tragen Sie in diesem Fall ein „-“ (ohne die Anführungszeichen) im Feld Hausnummer ein.
Bei volljährigen Schülern, z.B. in den 10. Klasssen oder in den 9+2 Klassen, muss in der aktuellen Version neben den Schülerdaten ebenfalls die Seite des ersten Erziehungsberechtigten mit den Daten Art, Name, Anrede und Anschrift mit Daten gefüllt sein. An einer Lösung wird gearbeitet.
Das Merkmal „VW“ (Verwandter) wird bei der Altdatenübernahme nicht übernommen. Bitte tragen Sie die fehlenden Daten manuell nach.
In diesem Fall muss zunächst das Wohnheim erfasst werden. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
Eine fehlende Gemeindekennzahl ist die Folge einer nicht mehr existierenden Postleitzahl! Z.B. kann die ehemalige PLZ von Amerang (83552) nicht mehr einer Gemeindekennzahl zugeordnet werden, da diese nicht in der ASV Datenbank existiert.
Lösung: die falsche PLZ (in diesem Beispiel: 83552) löschen und durch die aktuelle (83123) ersetzen anschließend über den Button: Ort, bzw. Ortsteil auswählen.
Bei Schülern Lese- und/ oder Rechtschreibstörung erwartet ASV eine Angabe mit Spezifizierung der jeweiligen Störung oder Schwäche:
Am 01.08.2016 tritt in Bayern die neue Schulordnung BayScho in Kraft, die für alle Schularten gilt. Die allgemeine Schulordnung führt zu einer Anpassung der schulartspezifischen Schulordnungen, die ebenfalls in Kürze veröffentlicht werden. Gemäß BayScho werden nur noch Lesestörung und Rechtschreibstörung unterschieden. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund werden auch die Wertelisten in ASV entsprechend reduziert (und entsprechen nicht mehr der Darstellung im Screenshot).
Die ASV verlangt ein Attest-Endedatum auch bei Schülern mit Lese- und Rechtschreibstörung. Am schnellsten ist dies mit Hilfe einer Sammeländerung in Verbindung mit einem Filter zu erreichen: