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Der ASV-Benutzer kann nicht explizit zwischen Variante 1 oder 2 entscheiden: Der Unterschied liegt im Auslösen des Rucksacks (der Übermittlungsdateien), in Variante 1 ist ASD der Auslöser, in Variante 2 hingegen das Schulamt. Die Vorgehensweise für die Schule bleibt gleich.