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Die Unterrichtsversorgung des einzelnen (staatlichen) Gymnasiums erfolgt im Rahmen eines Gesamtbudgets, das sich aus
zusammensetzt, wobei alle Teilbudgets(bis auf wenige Ausnahmen für Budgetzuschläge)gegenseitig deckungsfähig sind und rechnerisch zu einem Gesamtbudget zusammengefasst werden. Die vollständige Systematik zur Festlegung der Teilbudgets ist in den Planungsgrundlagen zur UP und US dargestellt. Die Umsetzung der Festlegungen ist aber vollständig in den Systemen ASV und ASD hinterlegt, sodass nur wenige Bedienungsschritte und Eingaben notwendig sind.