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Arbeiten zum Ende des Schuljahres

Schulen, die keine Unterrichtsplanung übermittelt haben, müssen das neue Schuljahr einrichten.
Falls das Planungsschuljahr bereits vorliegt, entfällt Punkt A.

A Neues Schuljahr einrichten (Planungsschuljahr)

A1 Austrittsdatum für die Abiturienten setzen
A2 Zielklasse für kommendes Schuljahr setzen/kontrollieren
A3 Mehrung/Minderung prüfen
A4 Datensicherung erstellen
A5 Neues Schuljahr einrichten

B Schülerdaten

B1 Abiturjahrgang

B1.1 Abitur nicht bestanden - Wiederholung
B1.2 Abitur nicht bestanden - Austritt

B2 Jahrgangsstufen 5 mit 11

B2.1 Vorrücken
B2.2 Wiederholung
B2.3 Vorrücken auf Probe
B2.4 Auslandsaufenthalt
B2.5 Rückkehr nach Auslandsaufenthalt

C Religionsunterricht

C1 Jahrgangsstufen 5 -10: Abmeldung vom Religionsunterricht gemäß Art. 46 BayEUG und §27(3) BaySchO
C2 Oberstufe: Abmeldung vom Religionsunterricht gemäß Art. 46 BayEUG, §27 BaySchO und §19 GSO

D Zeugnisnoten

D1 Import der Zeugnisnoten für die Jahrgangsstufen 5 bis 10
D2 Import der Zeugnisnoten für die Oberstufe