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staatliche Schulen: | nichtstaatliche Schulen: | ||
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Antragsteilzeit | Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Antragsteilzeit werden direkt aus ASV heraus gestellt und mit der UP vorläufig und mit der US endgültig übermittelt. → Druck der Anträge | Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Antragsteilzeit können nicht direkt aus ASV heraus gestellt werden. Die Anträge können über den Dienstherrn bezogen werden. | |
Familienpolitische Teilzeit | Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine familienpolitische Teilzeit werden direkt aus ASV heraus gestellt und mit der UP vorläufig und mit der US endgültig übermittelt. → Druck der Anträge | Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine familienpolitische Teilzeit können nicht direkt aus ASV heraus gestellt werden. Die Anträge können über den Dienstherrn bezogen werden. | |
Teilzeit in Elternzeit | Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Teilzeit in Elternzeit werden immer manuell erstellt und auf dem Postweg ans KM übermittelt. → Druck der Anträge | z.B.: für München: → Elternzeit |
Für Lehrkräfte in einem Teilzeitmodell der Altersteilzeit, im Freistellungsmodell („Sabbatjahr“) kann kein Teilzeitantrag in ASV erstellt werden. Hierfür sind folgende Sonderanträge zu stellen:
staatliche Schulen: | nichtstaatliche Schulen: | |
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Altersteilzeit Blockmodell | * Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Blockmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss also kein Teilzeitantrag gestellt werden. *Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen. * Es darf kein Eintrag bei Ermäßigungen vorgenommen werden! | z.B.: für München: → Blockmodell |
Altersteilzeit Teilzeitmodell | * Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Teilzeitmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden. * Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen. | z.B.: für München: → Teilzeitmodell |
Freistellungsmodell (Sabbatjahr) | * Mit der Genehmigung des Antrags auf das Freistellungsmodell (Sabbatjahr) ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden. * Diese Form der Teilzeitbeschäftigung ist nicht für Schulleiter, Schulleitervertreter, Seminarleiter oder Seminarlehrer möglich. * Die Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit darf - bezogen auf den Gesamtbewilligungszeitraum - nicht unterschritten werden. | z.B.: für München: → Sabbatjahr |
Sonderfälle | Antrag für Teilzeit in Elternzeit | z.B.: für München: → Elternzeit |