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Teilzeit-Anträge

staatliche Schulen: nichtstaatliche Schulen:
Antragsteilzeit Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Antragsteilzeit werden direkt aus ASV heraus gestellt und mit der UP vorläufig und mit der US endgültig übermittelt. → Druck der Anträge Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Antragsteilzeit können nicht direkt aus ASV heraus gestellt werden. Die Anträge können über den Dienstherrn bezogen werden.
Familienpolitische Teilzeit Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine familienpolitische Teilzeit werden direkt aus ASV heraus gestellt und mit der UP vorläufig und mit der US endgültig übermittelt. → Druck der Anträge Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine familienpolitische Teilzeit können nicht direkt aus ASV heraus gestellt werden. Die Anträge können über den Dienstherrn bezogen werden.
Teilzeit in Elternzeit Anträge (Neuantrag, Umfangsänderung, Verlängerung) für eine Teilzeit in Elternzeit werden immer manuell erstellt und auf dem Postweg ans KM übermittelt. → Druck der Anträge z.B.: für München: → Elternzeit

Für Lehrkräfte in einem Teilzeitmodell der Altersteilzeit, im Freistellungsmodell („Sabbatjahr“) kann kein Teilzeitantrag in ASV erstellt werden. Hierfür sind folgende Sonderanträge zu stellen:

staatliche Schulen: nichtstaatliche Schulen:
Altersteilzeit Blockmodell * Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Blockmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss also kein Teilzeitantrag gestellt werden.
*Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
* Es darf kein Eintrag bei Ermäßigungen vorgenommen werden!
z.B.: für München: → Blockmodell
Altersteilzeit Teilzeitmodell * Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Teilzeitmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden.
* Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
z.B.: für München: → Teilzeitmodell
Freistellungsmodell (Sabbatjahr) * Mit der Genehmigung des Antrags auf das Freistellungsmodell (Sabbatjahr) ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt. Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden.
* Diese Form der Teilzeitbeschäftigung ist nicht für Schulleiter, Schulleitervertreter, Seminarleiter oder Seminarlehrer möglich.
* Die Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit darf - bezogen auf den Gesamtbewilligungszeitraum - nicht unterschritten werden.
z.B.: für München: → Sabbatjahr
Sonderfälle Antrag für Teilzeit in Elternzeit z.B.: für München: → Elternzeit