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gy:us:usplausi_und_ausnahmen:start [19.10.2017 12:00] lfstad.asdgy:us:usplausi_und_ausnahmen:start [08.03.2018 17:52] – [Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL)] andreas.krautwasser
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 ===== Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL) ===== ===== Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL) =====
  
-Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls bei einer Schule irrtümlich ein Muss-Fehler anschlägt, (beispielsweise auf Grund einer von der Ausbildungsrichtung abweichenden Fremdsprachenfolge(Genehmigung durch die MB-Dienststelle )), muss vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden. +Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls bei einer Schule irrtümlich ein Muss-Fehler anschlägt, muss vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden. 
 + 
 +<WRAP round important 80%> 
 +Mit Genehmigung des Ministerialbeauftragten kann bei Schülern aus dem Ausland von der Fremdsprachenfolge eines Bildungsgangs am Gymnasium abgewichen werden. Um diese geänderte Fremdsprachenfolge in ASV abbilden zu können und damit den zugehörigen Muss-Fehler zu beheben, tragen Sie beim Schüler unter dem Reiter //Erweiterungen// (Start->Schüler->Erweiterungen) den Merker „G“ ein. 
 +</WRAP>
  
 Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.  Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.