Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die Plausibilisierung ermöglicht es, die eigene Datenqualität zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Sie wird über den Menüpunkt Datei → Verwaltung → Datenprüfung angestoßen.
Die Datenprüfung ist vor einer Übermittlungen ins Zentralsystem
durchzuführen.
Die Prüfung findet in verschiedenen Datenbereichen statt:
Die Prüfung ist außerdem auf mehrere Abläufe verteilt (Bsp. Datenbereich Schulen):
Bitte führen Sie vor der Übermittlung der US nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'Oktoberstatistik US:…' aus.
Bitte führen Sie vor der Übermittlung der UP nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'UP:…' aus.
Für jede Fehlermeldung gibt es einen Fehlertext und einen Korrektur(-hinweis). Falls im Fehlerprotokoll bei Ihnen nicht beide Spalten angezeigt werden, sollten Sie diese wieder einblenden:
Für viele Fehlermeldungen gibt es zusätzlich eigene Hilfeseiten. Diese erreichen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen bei der jeweiligen Fehlermeldung im Fehlerprotokoll:
Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls bei einer Schule irrtümlich ein Muss-Fehler anschlägt, muss vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden.
Achtung: Mit Genehmigung des Ministerialbeauftragten kann bei Schülern aus dem Ausland von der Fremdsprachenfolge eines Bildungsgangs am Gymnasium abgewichen werden. Um diese geänderte Fremdsprachenfolge in ASV abbilden zu können und damit den zugehörigen Muss-Fehler zu beheben, tragen Sie beim Schüler unter dem Reiter Erweiterungen (Start→Schüler→Erweiterungen) den Merker „G“ ein.
Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.
Falls Sie einen solchen Muss-Fehler vorfinden, der sich unter Beachtung alle Korrekturhinweise in ASV nicht korrigieren lässt und der ggf. durch eine entsprechende Genehmigung abgedeckt ist, notieren Sie bitte die dazu passende Fehler-ID.
Diese Fehler-ID können Sie bei einer Plausibilisierung Ihrer Daten erhalten. Bitte blenden Sie gegebenenfalls dieses Feld ein.
Notieren Sie die entsprechende Fehler-ID vollständig für die Weitergabe an das LfStat.
Bitte wenden Sie sich für die Anpassung der entsprechenden Plausi an das LfStat mit folgenden Unterlagen
abgesprochen ist.
an
Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de
Bitte im Betreff der E-mail immer die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID nennen!
Die offizielle Genehmigung können Sie uns am besten gleich im Anhang der E-Mail zukommen lassen.
Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschüler beantragt werden, bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise berücksichtigen:
Bitte führen Sie nach der Rückmeldung durch das LfStat den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden.
D.h. die Fehler schlagen weiterhin an. Die PL-Ausnahme funktioniert, wenn dann im Fehlerprotokoll in der Spalte F (Fehlerart) ein 'K' zu sehen ist.