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Zweck der Erhebung

Die Erhebung erfolgt zur Gewinnung von Daten für Zwecke der Planung, der allgemeinen Schulaufsicht und der Schulfinanzierung, zum Erstellen von statistischen Veröffentlichungen und zur Erfüllung von überregionalen Datenanforderungen, die der quantitativen Beschreibung des bayerischen Schulwesens im nationalen und internationalen Kontext dienen. Deshalb ist es notwendig, dass die übermittelten Daten die realen Verhältnisse zum Stichtag beschreiben und nicht den Planungsstand zum Zeitpunkt der vorläufigen Unterrichtsübersicht. Aufgrund der vielfältigen Verwendung der Daten kommt ihrer termingerechten und präzisen Bereitstellung durch die Schulen große Bedeutung zu.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung bilden Art. 113b BayEUG bezüglich der amtlichen Schulstatistik sowie Art. 85 Abs. 1 und Art. 113a BayEUG bezüglich Prüfung der Unterrichtssituation, Bezuschussung nichtstaatlicher Schulen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz und Unterrichtsplanung der staatlichen Schulen. Die übermittelten Daten dienen insbesondere zur Erfüllung der in Art. 111 Abs. 1 BayEUG und Art. 16 und 29 BaySchFG bezüglich Schulaufsicht und Schulfinanzierung beschriebenen Aufgaben.


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